¬Die¬ Frage der Landstandschaft der Universität Innsbruck
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Autor:
Wretschko, Alfred ¬von¬ / besprochen von Alfred Wretschko
Ort:
Ohne Ort
Umfang:
36 S.
Sprache:
Deutsch
Anmerkungen:
Aus : Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 61, German. Abt.
Schlagwort:
c.Innsbruck / Universität;s.Landstände
Signatur:
II 122.759
Intern-ID:
1495
auch Richtlinien für die Verwaltung und Ver wendung des Studienfonds, der möglichst auf liegende Güter zu legen sei. Soweit die Universitäten hierbei in Betracht kamen, seien sie als Eigentümer dieser liegenden Güter in der Landtafel zu verbuchen, wodurch sie „wie in England für einen Mitlandstand zu erklären' wären. 3 ) Der oberste Hofkanzler Leopold Graf Kolowrat leitete die Beschlüsse dieser Kommission am 16. August 1790 an den Kaiser. 4 ) Schon am 19. August wurde der Akt im Staatsrate in Umlauf gesetzt
. Die Räte besprachen auch die Zweckmäßigkeit einer Sicherstellung der Universitäten durch liegende Güter. 5 ) Ihren Yoten folgend, legte der X ») StRA 2491, Acller 27ff. 2 ) Kink 1 588. 3 ) Huber, Die englischen Universitäten (1839—40). II 96, 312,398. 4 ) StRA 2548, Adler 61 fit. 8 ) Josef v. Izdcnczy stimmte hierin, wie auch sonst in fast allen Punkten, den Anträgen der Kommission zu. Nicht minder Friedrich Edler v. Eger, nur warnte dieser vor ständischer Verwaltung der Güter. Karl Friedrich Graf