¬Das¬ Tiroler Freistiftrecht : ein Beitrag zur Geschichte des bäuerlichen Besitzrechtes
auf den landesfürstlichen Gütern erfahren hatte, auch die übrigen Freistiftleute anspornte, für sich Ahnliches zu verlangen. Wenn in der Tat das Freistiftrecht abgesehen von einigen Be zirken des Inn- und Pustertales in den beiden folgenden Jahrhunderten gänzlich verschwand 3 ), so hat hiezu die Maximilianische Reform ge- i ) Die Beschwerden dei Hintersassen privater Grundherrn wurden, wenn sie vor die Regierung kamen, gewöhnlieh damit beantwortet, daß die Be schwerdeführer nachzuweisen hätten, daß sie wider altes
Herkommen beschwert würden. Die Untertanen in der Herrschaft Kufstein beschwerten sich 1523 (1. St. À. Parteibuch 1523—26, foL 76 fi'.), daß die privaten Grundherren ihnen nicht wie der landesfüratliche Urbarrichter gestatten, ihre »herrn- gnad (— freistift) und paurecht« zu veräufevn. Die Regierung äut'ert dem gegenüber die Ansicht: „darauf ist inen wegen fr, dt. antwort zu geben unnot«. Sie lehnt es also durchaus ab, in die grundherrlichen Rechte ■ Privater ein zugreifen. *) Grünberg, Bauernbefreiung