als klerikale Korporationen. Die Prager Universität war in ihrer . Blüte von Karl IV. an bis zu den religiösen und nationalen Streitig keiten am Anfang des 15. Jahrhunderts; jene von Wien stand von 1389 bis 1494 als ein wahrer Prachtbaum des Mittelalters da, in dem ein frisches, geistiges Leben sich bewegte. Als am Ende des 15. Jahrhunderts nach der allgemeinen Richtung der Zeit der Scholasticis ms in allen Fächern des Wissens zum Fall kam, als der Humanismus mit einer vorwiegend antiken
. Ferdinand I. fand die Universität in Wien in einem Aersetzungsprocesse begriffen. Er refor- mirte dieselbe durch die organisatorischen Gesetze von 1533,1537,1554. Die kirchliche Stellung ging in eine mehr staatliche über. In ihrer Form blieb sie noch ein selbstständiges Institut mit besonderen Rechten, aber die eigentliche Vollgewalt der Körperschaft ging an die Regierung über. Ferdinand I. hat damit ebenso nach der Zeit und ihren Bedürf nissen gehandelt, wie Rudolph IV., Albrecht III
., indem sie die Uni versität in Bestimmung, Gliederung und Bewegungsweise als ein freies genossenschaftliches Institut auszeichneten. Wie sich die Staatsgewalt an die Korporationen der Stände und Städte ansetzte, so übte sie ebenfalls auf die kleineren Organismen einen immer steigenden Einfluß. Die Universität sollte jedoch, so ^ehr ihr weltlicher Charakter hervorge hoben wurde, eine Stätte der Wissenschaft und ein Bollwerk des Glaubens bleiben ^). Die Reformen Ferdinand's I. blieben in ihren Grundlagen giltig
bis in die Theresianische Zeit. In ein neues Stadium waren die Universitäten gekommen, als die Jesuitenschulen in die Höhe kamen» und von Ferdinand II. an die Universitäten größtenteils in die Hände dieses Ordens übergingen. Von 1623 bis 1740 ging das Leben dieser Kulturstätten in einer gewissen Gleichförmigkeit weiter; System und ') R, Mnk: Gesch. der Wiener Universität, I, ZW.