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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1894
Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
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Seite 330 von 598
Autor: Werunsky, Emil / von Emil Werunsky
Ort: Wien
Verlag: Manz
Umfang: VII, 989 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich;s.Recht;z.Geschichte Anfänge-1894
Signatur: II 109.498/1
Intern-ID: 132993
. kinder losem Tode (1461) wurde der. Rest des Familienbesitzes in. der Hand seines Vetters Ulrich IX. öemntgtfti), welcher die Grenzseste Tarasp 1464 . an Herzog Sigmund verkaufte.*-!-) Dagegen überließ der Herzog 1471 yseine neuen Erwerbungen, die Herrschast im'Prätigau samt den Gerichten . Davos und zum,Kloster und'vier andere Gerichte in Churwalcheu, deren Bewohner ihm die Huldigung weigerten, Ulrich IX. käuflich mit' Vorbe- halt der Rücklösung und sandte, was hievon Reichslehen war, Kaiser

Friedrich III. auf, der Ulrichs Sohn Gaudenz hiemit Mdjttte.**f) Allein schon 1477 ntußte letzterer dem Erzherzog Sigmund die sechs Gerichte zum Rückkause überlassen.^-!') Gaudenz gehörte zu den 1487 und nochmals 1488 geächteten Ratendes Erzherzogs.^) Eine der Bedingungen, unter *) Den päpstlichen Privilegien, zuletzt noch dem Honorins III. von 1220 zu- folge sollten Abt und Konvent den Vogt frei ein- und absetzen dürfen; der Erwerb der erblichen Bogtwiirde wurde verboten. Vgl. Zieler in: FMGTV. 'VII

, ***). ***t) .Ebenda 50. ■ 1 ö ' . . . . +*) Hegi, Die geächteten' Räte des Erzherzogs Sigmund, 11 f., 55, 87 f., 96,' 103 f., 264 f. . , ' § 18 — 653 — welchen König Maximilian I. den Bogt Gaudenz 1496 von der Acht löste, war die käufliche Überlassung der Feste Castells sowie der Gerichte Schiers und Jenatz.*) Gaudenz starb 24. April 1504.in..Dürftigkeit, mit ihm erlosch der Mannesstamm des Hauses Matsch.'Auf die ihm gebliebenen , Schlösser und Lehen machten Anspruch einerseits die Söhne seiner Schwester

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