Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte : ein Lehr- und Handbuch
bald wieder nach Hause zu kommen. Viele Prälaten, Herren, Ritter und Knechte ritten ohne weiteres während der Verhand- lnngen fort**), während die Anwälte der Städte den Landesfürsten, bezw. dessen Vertreter beim Landtag, um Erlaubnis, von dannen zu reiten, bitten mußten.***) Damit wenigstens ein Theil der Landleute auf dem Landtag verbleibe und die angeregten Verhandlungsgegenstände durchberate, wurden wiederholt aus den vier Ständen etliche Mitglieder in gleicher Anzahl ge- ordnet
nicht zu einigen, der Adel (die Herren, Ritter und Knechte) einerseits, die Prä- laten und Städte anderseits erstatteten widerstreitende Vorschläge („Für- nemeu'); jeder Stand wünschte, daß sein Vorschlag der weitern Beratung zugrunde gelegt werden solle, stieß damit aber auf die entschiedene Weige- rung der andern Stände. In solchen Fällen suchten die Räte zu ver- Mitteln, um eine Einigung zu erzielen, schlugen anch selbst ein „Furnemen' als Grundlage zu weiterer Beratschlagung vor, ohne damit immer zum Ziel zu kommen