ein Gewerbe führe, der nicht Nachtdienste leistet und Steuer bezahlt. Wer eS aus andere Weise versuchte, hieß Störer. Ter Lohn war nach verschiedenen Abstu fungen genau festgesetzt. So erhielten die Maurer und Zimmerleute je nach ihrer Stellung und der Jahrßzeil dreifachen Lohn, der Meister 9, 6, 5, der Knecht 7, 4, 3, der Lehrknecht k, 3, 2 Kreuzer, und dabei mußte er sich lelbst beköstigen. Schneider und Schuster wurden ge wöhnlich inS Haus genommen auf die sogenannte „Stear.' Sie erhielten dafür