192 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1833
Gesetze und Verordnungen über das Domizil in der Provinz Tirol und Vorarlberg : dargestellt in einem Versuche
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVDT/GVDT_48_object_3978714.png
Seite 48 von 118
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: 104 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Aufenthaltsrecht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Aufenthaltsrecht
Signatur: 875
Intern-ID: 182545
Ms aus dem Titel des erworbenen Bürgerrechtes, oder der Jnwohnung das eben Erwähnte gefordert, dagegen bei der Ansässigkeit nicht verlangt wird, läßt sich nicht wohl ein anderer Gründ hiefür den ken, als die Vorsorge der Regierung zur Abhaltung von Menschen, welche einer Gemeinde lästig seyn könnten , sey bey der Ansässigkeit für überflüssig ge halten worden, weil die Gemeinde selbst durch die gestattete Ansässigmachung erklärt habe, daß dieses Verhältniß in Ihrem Interesse liege

. Wenn aber auch diese Folgerung aus dem Ge setze zu gewagt seyn sollte, so liegt die Abhängigkeit der Ansässigmachung von dem Konsense der betroffe nen Gemeinde wesentlich in der Natur der Ansässig keit, welche zum ordentlichen Mitglieds ei ner Gemeinde erhebt, und daher dem Willen der Gemeinde unterstellt seyn muß. §» 9. Bei dem Domizile durch das Bürgerrecht wird die ordentliche Erwerbung des B^ger- rechtes vorausgesetzt. Worin diese ordentliche Er werbung bestehe, wird in dem Gesetz- nicht erklä ret, sohin dem gemeinen

Sprachgebrauch- überlas sen, welcher auch das Bürgerrecht zunächst von der Gemeinde selbst ertheilen läßt. Dieser Einfluß der Gemeinde bei der Erwerbung

2
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1833
Gesetze und Verordnungen über das Domizil in der Provinz Tirol und Vorarlberg : dargestellt in einem Versuche
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVDT/GVDT_52_object_3978722.png
Seite 52 von 118
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: 104 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Aufenthaltsrecht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Aufenthaltsrecht
Signatur: 875
Intern-ID: 182545
41 s) in tfinét Teme in he 3) mit beistung ber Menste an die Gemeinde over an andere Private. Tretkn bei einer Person alle drei Bedingungen mit her Eigenschaft ernes erblandifchen UnterthanS ^zufammen etn, so ist dieselbe bei ekwa vollends ver lornen Kraften in die Berpstegung desselben Ortes, wo sie so lange hindurch gedient hat, nnMeigerlich anzunehmen. -Das Geseh unterscheidet zwar zwischen dee Dienstlelstung bei der Gemeinde, over bei den Pri vami, nnd dee Dienstleistung bei dem.Herrn

des Ortes,- oder wie sich die hieher bezugliche Stelle de§ Gesehes anch ^ ausdruckt, bei der OrtSherrschast, und uberbindet die Versorgnng folcher Lente nur in dem ersten Falle der Gemeinde in concreto'., wàh- rend e§ jene, welche dem Herrn des OrteS allei» gedient haben, an diesen Herrn ohne Beitritt dee Gemeinde verwei^t. Jndessen scheint her Gesetzgober damit nur die i n n e r e K o n f it r t c n j d e r G e m e i n d e dem O r t S h e r r n gegenuber festgestellt, keineSwegS aber gestattet

zn haben, datz die Person, «elche in einer Gemeinde der OrtSherrschast allcin gedient Hat, jedoch im Desizientenstande von bfefer, weil (if allensalls fcfif! anti geworden ist, die Versorgnng niche erhalten kann, auS der Gemeinde geschafft were

3
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_1/GVKB_02_1_439_object_3952765.png
Seite 439 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
CiUT Tagebuch yeber di« Einnahmen und Ausgaben der Brand-Affekuranz-Anflail für das I. N. Datum Vortrag Einnah men Ausga ben 3. Jan. ,8'-4l Erlegt die Lokal-Kommission des Ge richts N. an Beitrag für den Asse kuranz-Vvrschußfond von den Ver einsmitgliedern der Gemeinde R- - 12 . do. do. ] Desgleichen von der Gemeinde N. ,V. do. do. I Würden die «i»i» Nro.- v und * für den Assekuranz - Vorschußfond erlegten Beiträge an die Assekuranz-Haupt- kaffe abgeführt mit ...... i6.®ai»Si4l Erlegt die Lvkal

-Kommisflon des Ge richts N. für die Gemeinde. N. den Beitrag zu den Brandschäden vom Jahre N. mit ...... 4. dö. do.-I ' Desgleichen für die Gemeinde N. mit fl. Ikr.j fl. skr ö. do. dv. so. Juli 1 8a4j >6. Sept. »8s4 Sind die suii Nro. 4 und 5 vorgetra genen Drandschadens - Beiträge an die Assekuranz-Hauptkaffe abgeliesert worden mit . Won der Assekuranz - Hauptkaffe die Brandschadens-Vergütungen für die Verunglückten der Gemeinde N> er halten, und an die Lokalkommission zu N- zur weitern Vertheilung

5
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1834]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 1. T.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_01/GVKB_01_196_object_3951763.png
Seite 196 von 259
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XXXX, 224 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/1
Intern-ID: 204226
ständiger Erläuterung der zu verfassenden Landesökonomie- Tabelle bei jeder Gemeinde des betreffenden Gerichtes ins besondere erörtert werden solle: A) Von wem Gemeinde ihre Alpen in Bestand habe, oder wem, und um was für einen Jins selbe in Bestand überlassen, B) durch wen die Ausmessung der Gemekndsgründe vorge nommen , und was bei Abgang eines tüchtigen Feld messers für Veranstaltungen vorgekehret worden, oder getroffen werden könnten. C) Was sich bei Dertheilung der Gründe für Anstande

vertheilten Gründen bereits ein Anflug vorhanden, oder zn hoffen, und wo selbe liegen? L) Ans was Ursachen die angezeigten Gründe zur Pferd- und Schafweide Vorbehalten worden, und wo selbe liegen? F) Was sich bei Abstellung der Früh- und Spatweide auf den fruchtbaren Wiesen für Anstande geäußert, und wie selbe gehoben worden? 6) Was für landesfürstliche oder erempte Güter, Grund stücke und Waldungen in der Gemeinde gelegen, welche unter dieser Beschreibung nicht haben begriffen

werden können, und was sonst noch zu erinnern seyn dörfle? Ans diese vorgestellte Punkten wird hiemik gehorsam st eröffnet, daß Nr, i. die Gemeinde N. belangend allda ist die Gemeinde mit genügsamen Alpen vorgese hen, die zween Nachbarn N. N. hatten allein wegen ihrer beträchtlichen Viehzucht in dem anstoßenden Ge- recht N. eine Alpe von 4o Stück in Bestand genom men.

6
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_2/GVKB_02_2_325_object_3953504.png
Seite 325 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
]Vrtis> Gurr. Zahl oder Maß I Forstpreise Bvichnung der F°r-pr°dM- 1 ^« und übrigen Gegenstände, ^gebühren berechnet werden. ff ff ,t kleinen „ Stamm ff ff IgÖr die Kohlenmeiler . . . !Wr gute Elchen ..... i 20 1Für schlechte Eichen .... Gemeinde Jenbach. , 21 ^Brennhvlz für daS ganze Jahr | ganze Gemeinde Gemeinde Wiesing. 22 Brennholz für das ganze Jahr Viertel Vvrberg. i 23 Brennholz für das ganze Jahr Viertel Maurach. 24 Brennholz für das ganze Jahr , Viertel Buchau. Brennholz für das ganze

Jahr . , „ Viertel Häuser. Brennholz für das ganze Jahr. Gemeinde Münster. ^Bremihvlzfür daS ganze Jahr ^Gemeinden Reith, Brugg, Brirlegg, Kirchbühl, Schwaich, Angath, Ober langkampfen, Anger, Brantenberg u. die Stadt 'Kufstein. I Für dis Erbauung eines neuen! Hauses ....... Für die Erbauung einer neuen Tenne . Fm die Erbauung einer neuen > Hütte ....... 31 Für dieAusbesserung eines Hauses 32!Für dieAusbesserung einer Tenne oder Hütte ...... Für Kohlenmeiler .... , tf ff * + «*#• Für gute Eichen

12
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_1/GVKB_02_1_76_object_3952033.png
Seite 76 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
|. N. AerfchllMMerung der Gründe durch Nachlässigkeit in der Rulwr, Deschädigungen durch. Hagel u. dgl. K.. i 9. Die übrigen Veränderungs-Fälle muMn zwar alle in den Umfchreib-Büchern eingetragen, werden; jedoch wird aus drücklich festgeftZt, daß folgende Veränderungen auf die Ver mehrung, oder Verminderung des Steuer-Kapitals nicht den geringsten. Einstuß haben sollen: 1) . venn • Gemeinde-Gründe, welche bisher gemeinschaft lich benuzt wurden, und eben deßwegen nicht eigens

, .sondern stillschweigend mit den Gütern der einzelnen Nuznieffer, besteu ert waren, unter die Gemeinde-Glieder abgetheilt werden.. Wenn aber solche Gemeinde-Gründe bisher nichts gemein schaftlich benuzt, sondern verstiftet, und in diesen Fallen mit .einer besonderen Steuer belegt waren, so tritt bei. ihrer Ver- theilung zwar ebenfalls keine neue Besteuerung, wohl. aber eine Abgaben-Umlage, wie bei. GutS-Zertrümmerunge» , ein. Werden, aber Gemeinde-Gründe nicht von den Gemeinde- Gliedern. selbst abgetheilt

14
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_2/GVKB_02_2_512_object_3953881.png
Seite 512 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
Die Gemeinde- und Gerichtswustungen sind übrigens eine Einrichtung, welche die Gemeinden und Gerichte sich ursprüng lich selbst gaben, und welche in der Folge zur Gewohnheit wurden; wenigstens können hierüber weder alte Gesetze noch alte Verordnungen aufgefunden werden. In den altern Zeiten wurden die Wustunganlagen von den Gemeinde - und von den Gerichtsvorstehern im Einverständ- niM mit den Gemeinden, aber ohne besondern Einstuß der Lan desregierung berichtiget; die letztere

hatte 1. nach dem gedr. Gubemialzirkul. vom 7. Juli 1777 nur verboten, eine Wustung ohne ihre Bewilligung einzuheben, und die Wustung bei der Einhebung mit der Steuer zu ver mengen. 2. Da sich jedoch in die Gemeinde- und Gerichtsrcchnungen allerlei Mißbräuche einschlichen, so hatte ein Hofdekret vom 4. Hor nung 1782 bei Gelegenheit eines besondern Falles befohlen, daß in die Wustungrechnungen keine Ausgaben eingetragen wer den sollen, welche dahin eigentlich nicht gehören, und daß sie als Mißbräuche

-, sondern auch über die Wustungrechnungen der Gerichte bestimmte Vorschriften gab. Das Wesentliche davon war: a. daß jede Gemeinde ihre Rechnung durch einen eigenen verständigen, in Kauzion und Besoldung stehenden Kassier füh ren zu lassen habe; b. daß hierzu ein eigenes Formulare vorgeschrieben wurde; c. daß diese Vorschriften auf die Gerichtsrechnungen aus- gedrhnet wurden; ü. daß solche Rechnungen, besonders bei Städten und gro bem Gemeinden, jährlich geleget und berichtiget werden sollen, und daß jeder Kontribuent sie einzusehen

15
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1833
Gesetze und Verordnungen über das Domizil in der Provinz Tirol und Vorarlberg : dargestellt in einem Versuche
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVDT/GVDT_51_object_3978720.png
Seite 51 von 118
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: 104 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Aufenthaltsrecht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Aufenthaltsrecht
Signatur: 875
Intern-ID: 182545
Schert, welche gegen Unverstand und Willkür schon in dein Gesetze durch die zugelassene Berufung an die höhere Instanz noch die weitere Vertretung findet. In den bisher §§, 8—io. erörterten drei Füllen konnte das Domizil ohne Konsens der Gemeinde, wider welche es Rechtswirkungen Hervorbringen soll te, oder ihrer Vorgesetzten Obrigkeit nicht erworben werben, und eben so mußte, auch -er DomiMsbe- rechtigtt schon ursprünglich den Willen in der ^Ge meinde zu verbleiben unverkennbar an den Tag

gelegt gerung gezeigt wurde; ja selbst die Jnwohuung mußte man fich von der politischen Obrigkeit erbitten, und durch die Fortsetzung durch zehn Jahre, so wie durch die Tragung der gemeinen Lasten,' also durch eine Handlung, welche den Willen in der. Gemeinde pr verbleiben in sich schließt, nützlich gemacht haben. Es erübriget noch von der Erwerbung des Do mizils ohne die Einwilligung der Gemein de^ oder der ihr Vorgesetzten 'Obrigkeit zu sprechen. 11 , DaS Domizil kann ohue Ansüffigmachung

, Ein bürgerung, oder Jnwohnung in einer Gemeinde er- worben werden: ■ i) Durch einen zehnjährigen Aufenthalt, welcher begonnen

17
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1833
Gesetze und Verordnungen über das Domizil in der Provinz Tirol und Vorarlberg : dargestellt in einem Versuche
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVDT/GVDT_105_object_3978826.png
Seite 105 von 118
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: 104 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Tirol ; s.Aufenthaltsrecht ; <br />g.Vorarlberg ; s.Aufenthaltsrecht
Signatur: 875
Intern-ID: 182545
Len Aufenthalt auch die zufällige relativ längs ste Anwesenheit in einer Gemeinde dieser in Dos mizilsfachen schaden kann. ) Bei dem Domizile durch den Aufenthalt ist eine ununterbrochene Dauer dieses Auf enthaltes erforderlich. Daß jemand auf eine kurze Zeit, um seinem Erwerbe nachzugehen, seinen Aufenthalt verändert, ist keine solche Unterbrechung, daß er nach Ablauf von zehn Jahren das Domizil nicht an demselben Orte erworben hätte - wo er einen ständigen Wohn- pß genommen

hat. Bei der Annahme des Gegentheils würde der zehnjährige Aufenthalt an einem Orte selten eine Erwerbungsart von Heimathrechten seyn. %) Wird bei dem Domizile durch den Aufenthalt, in so ferne dasselbe einer Gemeinde die Ver bindlichkeit auflegen soll, jemanden den blei benden Aufenthalt zu gestatten, und ihn nöthi- genfalls zu versorgen, ein Aufenthalt im Civilstande' vorausgesetzt. 3) Da- Domizil, welches über die.Konfkripzions- und Lofungspsiicht entscheidet, hat die Ver bindlichkeit den bleibenden Aufenthalt

tu einer Gemeinde zu gestatten, und zum Versorgung in derselben nur dann zur Folge, wenn dies im Rückblicke auf die DonüzilSgefetze und Wer-

18
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1842]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 2. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_2/GVKB_02_2_546_object_3953962.png
Seite 546 von 872
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: XVI, 853 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,2
Intern-ID: 204229
- und Meßnergebäude) auf die Schulgebäude ausge dehnt wurde. Hiernach ist ein Theil der Unkosten unter sämmtliche Rea- lilätcnbesitzer der Gemeinde, es mögen dann diese Realitäten aus Grund und Boden, oder aus Grundzinsen bestehen, nach dem Steuerfuße zu repartiren. Was aber unter Gemeinde zu verstehen sei, ist hier nicht erklärt, wohl aber bei der Konkur renz zum Schulbau durch Regiecungverordnung v. 20. Mai 1786, §. 384 der pellt. Verfassung der deutschen Schulen, wel che wegen Aehnlichkeit der Fälle

hier analog Anwendung finden kann, dahin näher bestimmt, daß unter der Gemeinde alle Ge meinden und einschichtigen Häuser verstanden werden, welche zu derselben Pfarre und Schule gehören. Diese Erklärung ent spricht vollkommen dem allgemeinen Rechtsgrundsatze, daß der jenige, welcher den Vortheil hat, auch die Lasten zu tragen habe. Hierin entscheidet demnach nicht der Umfang der Gemeinde- wie er in politisch-administrativer Hinsicht festgesetzt wurde, weil sonst leicht der Fall eintreten

19
Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft , Recht, Politik
Jahr:
[1835]
Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Kultur des Bodens in der Provinz Tirol und Vorarlberg, nach Materien gesammelt und in diesen chronologisch dargestellt ; 2. T., 1. Abt.
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/GVKB_02_1/GVKB_02_1_81_object_3952043.png
Seite 81 von 473
Autor: Wörz, Johann Georg / durch Johann Georg Wörz
Ort: Innsbruck
Verlag: Rauch
Umfang: IV, 467 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol;s.Landwirtschaft;s.Gesetz
Signatur: II 106.001/2,1
Intern-ID: 204227
Zn Mfer Absicht ist unter der Leitung des Gerichts , ge meinschaftlich mit dem Rentamte,in jeder Gemeinde, oder in kleineren an einander gränzenden Gemeinden, für zwey Ge- «eintzen zusammen , ein taugliches Individuum unter der Haf tung der Gemeinde, oder der Gemeinden aufzustellen, wobey Die im Art. 2 und 3 bemerkten Bestimmungen über die Art der Aufstellung, Jnstruirung und Beeidung, der zur Amschrei- dung der altern Vesitzveranderungen berufener^ Individuen in Anwendung zu treten

haben. 'è 10. Die hiernach. aufgestellten Individuen sind vcrpflkch, let, die in' ihrem Memeinde-Bezirîe ^ ' vorfallendon B^hverände- «ungen immer, wo möglich, sogleich von Fall zu Fall, au ßerdem aber wenigstens im Jahre zwey Mahl ln dem îlm- fchrelbbuche , inden Heberegistern , und in den Steuerbücher^ vsrzumerken. Am Schlüße eines jeden halben Jahres find die Hch«^ gister zu rekapituliren , wenn sich dabey ain Abgang an Stenà Kapital zeigt, oder nicht gehörig berichtiget werden kann'» ' à hat die Gemeinde

, gegen RegrH an'ihren Vvrsteh>er, derge stalt dafür zu haften, daß der abgängige Stmer-Kayltalbeirag der Gemeinde zur Versteuerung zugefchrieben wird. 11. Die Gebühr, welche jenen Individuen für ihre »ühung zu bezeichen gestattet ist, wird für eine einfache Am, Hreibung auf fünf Kreutzer 8. 8. — und für eine “Um schreibung , wodurch ein eigener Hof gebildet wird, auf siehen und einen halben Kreutzer W. 8, oder n»n Kreutzer M. W, festgesetzt, wogegen es von der für diese Falle btther 'bestand,- nen

21