Oberinntal und Vinstgau ; Abt. 2.- (Topographisch-historisch-statistische Beschreibung der Diöcese Brixen ; Bd. 4)
zur Anerkennung der pftrrlichen Rechte an den Pfarrer zu Prutz geben sollte, aber nicht mehr leisten wollte.. Der Richter zu Nauders be^ richtete hierüber an die königliche Regierung in Innsbruck, welche ihm unterm 17. Marz 1528 die Weisung ertheilte, beide Parteien zu verhören und sie zu einem gütlichen Vergleiche zu bereden. Dieß geschah am-6. Mai 1528 ! an diesem Tage erschienen zu Nauders vor dem dortigen Richter Peter Loy vier Vertreter der Pfarrgemeinde Prutz, nämlich Herr Hieronymus
Contzet, Frühmesser zu Prutz- Andrä Plank von Ried, Melchior Fux von Kauns und Martin Groß von Vendds; und zwei Vertreter der Gemeinde Pfunds. Hanns Greuter und Kaspar Kurz, denen der Richter noch drei unparteiische Manner von Nauders, Hanns Ieual, Jörg Ramödig und Konrad Schlosser, als Schöffen beigesellte. Das Endurtbeil lautete, daß die Gemeinde Pfunds auf ewige Zeiten verbunden sein sollte, einem Pfarrer von Prutz alljähllich um Martini von dem Zehent und von den Neu- brächen 15 fl. Rheinisch