Parlament und Regierung im faschistischen Italien.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 4)
. 40 ) Art. 69 des Wahlgesetzes. 41 ) Bernhard : Das System Mussolini. Berlin 1924. S. 27 ff , ; Mannhardt: a. a. 0., S. 209. 42 ) Vgl. Bericht des Justizministers Rocco in der Deputiertenkammer am 18. XI. 1925 {in: „Le Leggi”, Heft 14, 1925, S. 1516 ff.). **) Yen dazu Bunzel: Der Zusammenbruch des Parlamentarismus und der Gedanke des ständischen Aufbaues. Graz 1923; Herrfahrdt: Das Problem der berufsständischen Vertre tung von der französischen Revolution bis zur Gegenwart, Stuttgart 1921; Kelsen: All
gemeine Staatslehre, Berlin 1925; ders. : Das Problem des Parlamentarismus, Wien 1925; ders.: Vom Wesen und Wert der Demokratie, Tübingen 1920; Latrille: Der berufsständische und der Rätegedanke in ihrer Beziehung zur modernen Staatsidee, Berlin 1926 ; Piloty: Das parlamentarische System, 2. Auflage, Berlin 1917; Potthoff: Rätesystem und Berufsparlament, München 1920; Redslob: Die parlamentarische Regierung in ihrer wahren und ihrer unechten Form, Tübingen 1918; Schmitt: Die geistesgeschichtliche Lage