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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1839
¬Die¬ Lehre vom dinglichen Rechte des Grundpfandes nach dem österreichischen allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche und den mit erstem Mai 1817 und in der Folge bis zum Ende des Jahres 1835 für Tirol in Wirksamkeit getretenen Gesetzen und Cirkularien
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Seite 114 von 190
Autor: Streiter, Joseph [Bearb.] / aus dem Ital. übers. und mit den bezüglichen Verordnungen vermehrt von J. Streiter
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 176 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: g.Österreich ; s.Grundpfandrecht ; <br />g.Tirol ; s.Grundpfandrecht
Signatur: 874
Intern-ID: 182554
IM IV. Kapitel. Inscription«!, der Spezialhypvtheken. 28. Die Inscription der SpezialHypotheken oder Privi legien, sei es nun gegen den Schuldner oder seine Univer salnachfolger, oder einen dritten Besitzer , werden auf die nämliche, oben für die Generalhypotheken vorgeschriebene Art vollzogen, nur muß darin stets das unbewegliche Gut, auf welches man die SpezialHypothek oder das Privilegium eonserviren will, angezeigt werden. III. Titel. Von der Erlöschung, Befreiung, Tilgung und Beschränkung

ge nannten Hypotheken und Privilegien die im VII. Kapitel, XVIII. Titel des Coder Napoleon enthaltene Verfügung zu gelten. II Kapitel. Bon der Befreiung (Purgation) von den Hypotheken. 31. Zur Befreiung von den Hypotheken und Privilegien, welche vor der bezüglichen Einführung des Coder Napoleon entstanden sind, ist sich bei den Veräußerungen nach dem 1. Juli Mg IM 1812) an die Verfügung des 89. Ka pitels des 18. Titels, 3. Buches des Coder Napoleon, und jenes des bezüglichen Reglements vom 19. April 1806

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