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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Seite 183 von 212
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Umfang: 197 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Signatur: D III 100.643 ; III 100.643
Intern-ID: 143691
' von ihrem ersten Errichter den Namen „Colleg' erhalten; der Familienname „Alfner' deutet aber an, daß an dem Alfenhof ein Geschlecht seine dauernde Wohnung und „Heimat' gehabt und sich von da ab über andere Höfe verbreitet hatte. Alpe jaghaus im hinteren Deff ereggen tal, ca. 2000 m. Diese Alm hat eine ausnahmsweise weit zurückreichende beurkundete Geschichte. Laut Urkunde vom Jahre 1212 gab nämlich, wie Bischof Konrad von Brixen bestätigt, Hugo von Taufers dem Hochstifte Gurk (in Kärnten) für 100 Mark

Orte sechs wirkliche Höfe mit Schwaigenbetrieb und einer jährlichen Zinslast von 10 Mark bestanden haben. Ich kann nun allerdings keine weitere Angabe finden, ob das Hochstifl Gurk diesen Schwaigenbesitz behauptet hat. Viel mehr scheinen denselben die Herren von Taufers ganz oder teilweise wieder zurückerhalten zu haben, denn in den Rechnungen des Amtes Taufers, das für die Landesfürsten von Tirol <len gesamten, von diesen erworbenen Besitz der alten Herren von Taufers, Landgericht und Urbar

, zu verwalten hatte, wird in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts die „swaiga de Jaghausen' als einer jener hochgelegenen Schwaighöfe angeführt, denen jenes Amt regel mäßig Korn zur Unterstützung zu reiehen hatte (s. oben S. 154). Im tirol. Gesamt- urbar von 1406 Fol. 275' steht aber bereits: „Deu a Iben ze Jaghaus geyt von alter 6 mark.' Damals war also diese Schwaige bereits Alm und ist es auch laut der späteren Urbare des Amtes Taufers, z. B. jenes von 1583 Fol. 38', stets geblieben. (Iii

dem letzteren Urbar heißt es: „ain alben genant Jaghaus tregl ungeverlichen 12 mark, davon gibt man dem hürtten 18 lib., 1 par schuech, und gibt ain ross 3 kr., ain kue 4 kr., ain kalbel 2 kr.', offenbar gemeint jährliches Grasgeld.) Wie schon bemerkt, liegt die Alm Jagdhaus, wie sie heule heißt, in einem Quelltal des Deffereggentales, einem Seilcnaste des Isellales, das sich ost wärts zum Lienzer Becken und zum Drautal öffnet. Aber andererseits gelangt man von Taufers im Ahrntal, einem Seitentale der Rienz

und des Eisack, durch das Raintal und über das kaum 2300 m hohe und für den Viehlrieb gut zugängliche Klammljoch nach Jagdhaus. So hat dieser große Almbereich nicht nur wirtschaftlich und besitzreehtljch, sondern auch politisch zum Landgerichte Taufers stets gehört. Es war eben einer jener in den Alpen häufigen Fälle, daß die wirtschaftlichen und politischen Bereiche von einem Fluß- und Talgebiete über einen Satiel in ein benachbartes, wenn auch ganz entgegengesetztes Talgebiet hiniiber- griffen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 85 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Glums und Mala Tirol bzw. Österreich, gekommen sei. Damals hat nämlich der Bischof von Chur seine Herrsch aftsrech te auf das ganze Münstertal gegen einen Betrag von 17.000 fl. ab getreten, allein Österreich hat, um den Freistaat Graubünden für sich zu gewinnen, jene Rechte zu gleichen Bedingungen an diesen übergeben. Erst bei dieser Gelegen heit sei nun nach Meinung jener Historiker die Gemeinde Taufers vom Gerichte Münstertal abgetrennt und Tirol völlig einverleibt worden

1 ). Diese Annahme wider spricht aber den oben mitgeteilten tatsächlichen Zuständen des 15.—17. Jh. und könnte sich höchstens auf die churischen Gotteshausleute in Taufers, nicht aber auf die Gemeinde im ganzen beziehen, die ja schon lange zu Tirol gehört hat. Ziemlich langwierig war auch die Festsetzung der Landes- und Staatsgrenze zwischen Tirol und Bünden, bzw. Österreich und der Schweiz und damit auch der Grenze des Gerichtes Glums im Münstertal. Laut der Ordnung der zu Tirol gehörigen Gemeinde Täufers

aus dem 16. Jh. (Tir. Weist. 3 S. 106) geht deren Mark vom höchsten Grat der Sesvena gerade hinab zum Sehailjöehl (Sp .-K. 19 III), auf der anderen Seite wieder hinauf auf den Grat (Sp.-K. Martrelspitz) und längs dieses, d. i. des Bergkammes zwischen dem Avignotal einerseits und dem Scharl- und Münstertal andererseits heraus zum Eck Tschischaida (Sp.-K.), an etlichen Marksteinen vorbei hinab zum Eck Tratlus und von hier gerade an die Richtstatt und an die Landstraße, die von Taufers nach Münster führt. Hier stand

als Grenz zeichen zwischen diesen beiden Ortsgemeinden und zwischen den Hoch- oder Blut- gerichtssprengeln von Glums und Münstertal ein Kreuz, nach den darunter liegenden Häusern das Kreuz ob Bundweil genannt. Zwischen diesem Kreuz und dem Eck Tschischaida war aber der Grenzverlauf einigermaßen strittig 2 ). Durch Verträge vom 11. Sept. 1585 und 5. Febr. 1686 wurde dieser Grenzverlauf vom Kreuz bis zum Eck Tschischaida als Wendemarke zwischen der zu Tirol gehörigen Gemeinde Taufers und der bildnerischen

der Herrschaftsreefate des Bischofs von Chur im Münstertal im J. 1732—34, erwähnt aber nichts über jene Abtrennung von Taufers. 2 ) Dieses strittige Gebiet zeigt genauer eine Karte aus dem 18. Jh. IStA. Karte Nr. 760; Demnach teilt sich der aus dein A vignatale fließende Valparola Bach bei seinein Austritte auf den Schuttkegel des Münstertales in drei Arme, der linke rinnt gegen Täufers ab, der mittlere, Valgarola oder \ allerola, gegen Bundweil, und der rechte Vallatscha genannt gegen Münster, Bei der Teilung

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