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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 85 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Glums und Mala Tirol bzw. Österreich, gekommen sei. Damals hat nämlich der Bischof von Chur seine Herrsch aftsrech te auf das ganze Münstertal gegen einen Betrag von 17.000 fl. ab getreten, allein Österreich hat, um den Freistaat Graubünden für sich zu gewinnen, jene Rechte zu gleichen Bedingungen an diesen übergeben. Erst bei dieser Gelegen heit sei nun nach Meinung jener Historiker die Gemeinde Taufers vom Gerichte Münstertal abgetrennt und Tirol völlig einverleibt worden

1 ). Diese Annahme wider spricht aber den oben mitgeteilten tatsächlichen Zuständen des 15.—17. Jh. und könnte sich höchstens auf die churischen Gotteshausleute in Taufers, nicht aber auf die Gemeinde im ganzen beziehen, die ja schon lange zu Tirol gehört hat. Ziemlich langwierig war auch die Festsetzung der Landes- und Staatsgrenze zwischen Tirol und Bünden, bzw. Österreich und der Schweiz und damit auch der Grenze des Gerichtes Glums im Münstertal. Laut der Ordnung der zu Tirol gehörigen Gemeinde Täufers

aus dem 16. Jh. (Tir. Weist. 3 S. 106) geht deren Mark vom höchsten Grat der Sesvena gerade hinab zum Sehailjöehl (Sp .-K. 19 III), auf der anderen Seite wieder hinauf auf den Grat (Sp.-K. Martrelspitz) und längs dieses, d. i. des Bergkammes zwischen dem Avignotal einerseits und dem Scharl- und Münstertal andererseits heraus zum Eck Tschischaida (Sp.-K.), an etlichen Marksteinen vorbei hinab zum Eck Tratlus und von hier gerade an die Richtstatt und an die Landstraße, die von Taufers nach Münster führt. Hier stand

als Grenz zeichen zwischen diesen beiden Ortsgemeinden und zwischen den Hoch- oder Blut- gerichtssprengeln von Glums und Münstertal ein Kreuz, nach den darunter liegenden Häusern das Kreuz ob Bundweil genannt. Zwischen diesem Kreuz und dem Eck Tschischaida war aber der Grenzverlauf einigermaßen strittig 2 ). Durch Verträge vom 11. Sept. 1585 und 5. Febr. 1686 wurde dieser Grenzverlauf vom Kreuz bis zum Eck Tschischaida als Wendemarke zwischen der zu Tirol gehörigen Gemeinde Taufers und der bildnerischen

der Herrschaftsreefate des Bischofs von Chur im Münstertal im J. 1732—34, erwähnt aber nichts über jene Abtrennung von Taufers. 2 ) Dieses strittige Gebiet zeigt genauer eine Karte aus dem 18. Jh. IStA. Karte Nr. 760; Demnach teilt sich der aus dein A vignatale fließende Valparola Bach bei seinein Austritte auf den Schuttkegel des Münstertales in drei Arme, der linke rinnt gegen Täufers ab, der mittlere, Valgarola oder \ allerola, gegen Bundweil, und der rechte Vallatscha genannt gegen Münster, Bei der Teilung

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