Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
Markung der Gemeinde Taufers nicht abgehen wollte, konnte man trotz umständlicher Verhandlungen in den J. 1730—1767 zu keiner Einigung gelangen, die Frage dieser Staatsgrenzenstrecke blieb in Schwebe, bis eine öster reichisch-schweizerische Kommission vom J. 1859 und 1860 eine Lösung fand 1 ): Die österreichischen Ansprüche drangen hiebei vollständig durch, sodaß also die Reichsgrenze vom Konfinkreuz ob Bundweil über Tratlus und das Eck Tschischaida auf den Urtriolaspitz und da immer über den Grat
emporzieht), dann längs dieses Grabens hinauf bis zu „obrist am Grad'. (Sp.-K. Ciavaiatsch), Doch gab es auch hier bezüglich der Wald- und Weidenutzimg zwischen den Gemeinden Taufers und Münster mannigfache Differenzen, die man durch Verträge vom 31. Mai 1518 und 11. Oktober 1565 dadurch zu schlichten versuchte, daß man sowohl am Valatscha wie im Valbruna Zonen gemeinsamer Almendnutzung festsetzte (I. St. A. Grenzakten 38, 1). Der Verlauf der Territorialgrenze wurde hiedurch aber nicht entschieden
und während nun Österreich in der Folgezeit als solche die oben bezeichnete Gemeindemarkung von Taufers akzeptierte (so auch Anich), beanspruchte Graubünden als Territorialgrenze eine Linie, die vom Kreuz *} Texte Foffa, Münstertal S. 406 ff. IStA. Grenzakten 38,1, 7—9; Neue Grenzakten Repert. 83 S. 120 f.