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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Seite 13 von 177
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Chur
Umfang: S. [54] - 227
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Schlagwort: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Signatur: II 104.655
Intern-ID: 150314
Beiträge zur Geschichte des 'Unterengadin '>5 Rechtes. Die Verwaltung dieser Steuer stützt sich auf die Em- töilung des Landes in die Gerichte und Ämter. 'Die Vorstände derselben hatten die Steuer ' einzuheften' und an die landesfiirsi- liche Kammer abzuführen, weshalb ihre Rechnungen ständig darüber berichten.' ' • Das Unterengadin gehörte, wie wir im Abschnitt II näher darlegen wollen, zum Gerì eh te Kaude r s und dieses hatte wie alle anderen Gerichte Tirols jährlich eine bestimmte Summe

als „stiurä generali s', d. h, allge m e ine La n d - Steuer der landèsfiirstlichen Kammer abzuführen, sie betrug laut der Amtsrechnungen von 1,290 bis 1340 50 bis 58 Mark Bern er 5 . Wir besitzen nun allerdings keine Steuerliste des Ge richtes Näuders, welche die einzelnen zugehörigen Ortsgemein den aufrühren würde, wie solche für andere Gerichte Tirols aus jener Zeit bekannt sind 6 . Allein da kommt uns eine Seite der tirolischen Steuerpolitik zu Hilfe, die übrigens, ihren Trägern das Zeugnis

staatspolilischer Einsicht aber auch aufrichtiger. Menschenfreundlichkeit ausstellt. Sehr häufig erließ nämlich die landesfürstliche Regierung einzelnen Gemeinden oder einzelnen Steuerparteien in denselben dio Leistung der Steuer, wenn diese durch Elementarereignisse im Jaliresertrage ihrer Landgüter schwer gelitten hatten ; Überschwemmung, Veraiurung, Lawinen sturz, Hagels chiag, Dürre, Feuersbrunst, Tier- und Menschén- seuchen, allgemeine Armut, Schwächung der Gemeinden durch Wegzug von Einwohnern

werden als Gründe solcher Steuer nachlässe in den Amtsrechnungen der einzelnen Richter ange führt una. außerdem die Gemeinden, - denen dieselben gewährt wurden 7 . Die Beträge der nachgesehenen Steuer erscheinen als Ausfälle vom normalen Ertrage des betreffenden Amtes und werden daher mit dem Ausdrucke „ex his deficiunt' (d. h. von den angegebenen Einnahmen gehen .auf einbegleitet. Auch der Richter von Nauders verzeichnet öfters solche Abgänge vom o o veranschlagten Betrage der Steuer seines Gerichtes

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Seite 15 von 177
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Chur
Umfang: S. [54] - 227
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Schlagwort: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Signatur: II 104.655
Intern-ID: 150314
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin . von 1332 eine besondere* Entlohnung ausgeworfen 13 . .Teder Ge- memdegenosse war nach Maßgabe seines Grundbesitzes zur Teilnahme an der Steuer verpflichtet.. Näheres über Steuerung heit und Steuersatz läßt sich allerdings nicht • erschließen. • Ob in den Gemeinden des Unterengadin damals alle grundbesitzen- dexi Bewohner zur Leistung dieser allgemeinen Landsteuer her angezogen oder ' gewisse Stande&grappen, so insbesondere die / Hintersassen

von der landesfürstlichen Steuer, möglich, daß* auch Chur sich derselben erfreute. Darauf würde deuten, daß 1356 der ' da malige Landesfürst von Tirol. Ludwig von Bayern, dem Bischöfe - Peter von Chur das Hecht bestätigte, von. seinen, zur Feste Fürstenburg im Yintschgau gehörigen Leuten Steuer zu nehmen 15 . Diese alte ordentliche landesfürstliche Steuer lebte' alleni- « halben in Tirol als ein auf die Baugüter gelegte Reallast noch lange nach dem 14. Jahrhundert fort und wurde auch meist zu sammen

mit den Urbarialabgaben ein gehoben und verwalte t, wo neben den Gerichten eigene Urbarämfei? bestanden, daher von diesen 16 . Auch im Unterengadin war dies der Fall.- Mit dem größten Teil des landesfüxs tlichen Urbarbesitzes, der mit der Feste Tarasp verbunden war 17 , erhielten die Vogte von Matsch wahrscheinlich zwischen 1363' und 1370 auch die dort fällige landesfürstliche Steuer. Denn im Urbar, das um 1370 über diesen Besitz angefertigt wurdet,.erscheint unter der Ru brik tenerpfennige auch der Posten : „mins

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Seite 19 von 177
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Chur
Umfang: S. [54] - 227
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Schlagwort: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Signatur: II 104.655
Intern-ID: 150314
beitrage zar Geschichte des Ijui.&rengaöia «I geschrieben. 'hat, Während die ordentliche Steuer im Laufe oes 15. Jahrhunderts zu einer finanziell nicht sehr bedeutsamen festen Grandiast erstarrte, wurde 'die außerordentliche, die sich den jeweiligen Geldverhältnissen' anpassen ließ, die eigentliche Grandlage des Landeshaushaltes, und da ihre Einhebung immer häufiger erfolgte, erscheint sie je länger je mehr als die ge wöhnliche und mithin ordentiiche Landsteuer. ' Ihre Bewilligung, blieb

aber immer von der gemeinen Landschaft, das ist dem aus den vier Ständen der Geistlichkeit, des Adels, der Städte und' Gerichte zusammengesetzten Landtag, abhängig und insofern blieb sie ihrem ursprünglichen ' -Charakter', treu. Organe der Landschaft besorgten ihre Einhebung, gestützt auf die -Mit wirkung der Gerichts- und Gemeindeverbände, ' und übergaben das Ergebnis erst der landesfürstlichen Kammer. Man bezeich net daher diese Steuer am besten als landschaftliche Steuer. Die Veranlagung dieser Steuer

, daß in dem letzteren Teile des Tales die tirolische Steuerhoheit tatsächlich nicht aus geübt werde oder werden könne. Das bedeutet im Jahre 1427 eine erhebliche Einbuße gegenüber dem Zustande der Steuer- - Beil. IV. * J* Absch. III. ' • . ■

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer
Jahr:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Seite 34 von 212
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Umfang: 197 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Signatur: D III 100.643 ; III 100.643
Intern-ID: 143691
32 Kap. 1. Entstehung und Wesen der Schwaighöfe in Tirol. grundherrlicher Käsezins als etwas Zusammengehöriges aufgefaßt wurden, das zeigt auch eine Bestimmung der Handfeste Herzog Ottos von Niederbayern über die Rechte der dortigen Landstände vom Jahre 1311. Es wird da nämlich dem Herzog auch das Recht eingeräumt, eine außerordentliche Steuer ein- zuheben, und diese auf die grundherrlichen Zinse aufgebaut. Hierbei werden Zinse an Korn für die „Güter' schlechtweg angenommen, Zinse an Käse

aber nur für die „Schwaigen'. Die Steuer solle die Hälfte des Geldwertes eines jährlichen Käsezinses betragen 1 ). Auch im Erzstifte Salzburg wurde die all gemeine (ordentliche) Steuer bei den Schwaighofen nach ihrem Käsezins, und zwar von jedem Hundert Käse als Einheit mit je 20 Pfennigen bemessen 2 ). Für Tirol ist allerdings eine derartige besondere Veranlagung der Steuer nach dem Ertragswert der Schwaighöfe nicht festzustellen 3 ). Der Zins von 300 Käsen für je eine Schwaige war so feststehend und bezeich nend

19
Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Seite 14 von 177
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Chur
Umfang: S. [54] - 227
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Schlagwort: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Signatur: II 104.655
Intern-ID: 150314
60 Beitrage zur Geschichte des Unterengadin der Landesfürst elf Gemeinde Sins 8 wahrend, der Jahre 1312 his IH 15 wogen einer Feuersbrunst, die anscheinend das ganze Dorf zerstört hatte, die Steuer in einer jährlichen Hohe vor- 10 bzw. 12. Mark 0 ; das war offenbar der Gesamtbetrag, den. die Ge meinde Sins damals für die allgemeine Landsteuer aufzubringen hatte. Ferner werden Abgänge an der Steuer aus den Gemein den Zern ez infolge Armut der Bewohner, Siis ; Ardetz und F e ta n infolge Abgang

an Bevölkerung aus den Jahren 1325 bis 1310 verbucht 3 . 0 ; die in diesem Zusainmenhang genannten Be träge scheinen aber nicht die Gesamtsumme der von diesen jährlich fälligen Steuer, sondern nur einen Teil derselben^aus gemacht zu liaben. Nachdem wir aber wissen, daß die Gemeinde Sins 10 Mark, die Gemeinde Na'uders ebensoviel* 1 , das Gericht im ganzen 50 Mark aufzubringen hatte, kann man sich auch bei läufig eine Vorstellung machen, wie sich der Rest aiti die übri gen Gemeinden, des Gerichtes verteilte

zur ge ograph i s che n N otwendi gkeit maclien. Uherdie Umlegung und Einhebung dieser allgemeinen ordent lichen Steuer gilt für das Gericht Nauders und damit auch für das Unteren gad in jedenfalls dasselbe wie überhaupt für Tirols. \vie das Gericht gegenüber der landesfürstlichen Kammer als Sfeuerverband betrachtet wurde, so innerhalb des Gerichtes die einzelnen Gemeinden., Für die Diener des Richters, welche die Steuerbeträge im Engadin einsammelten, ,war laut der Rechnung * Ich verwende

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1924
Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
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Seite 16 von 177
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Chur
Umfang: S. [54] - 227
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Jahresbericht der Historisch-Antiquarischen Gesellschaft von Graubünden ; 53. - Xerokopie
Schlagwort: g.Unterengadin ; z.Geschichte
Signatur: II 104.655
Intern-ID: 150314
wieder eine Steuer von 30 Mark- 5 -. Es fragt sich -.auch, ob der Vogt von 'Matsch den Ertrag der allen lari d esfiirsiìichen Steuer allein für sich behalten durfte oder wenigstens zum Teil an den landesfürstlichen Pfleger von Nau den-? abführen mußte. In der einzigen Rechnung dieses Be amten, die mir aus dem 15. Jahrhundert bekannt ist and die sich auf: die Jahre 1432 bis 1485 erstreckt, wird unter den Ein nahmen die alte Geldsieuer aus den Gemeinden auf der .Vintsch- ganze Seite, nämlich Nauders mit 9 Mark

5 Pfund und Graun mit 27 Pfund aufgeführt, dann aber der Vermerk beigesetzt 2 ' : „Item die E n g a d e i n e r h.a b e n d nie li t s g e s t e u r t,' Hier handelt es sich aber nicht um einen vorübergehenden. Nachlaß der Steuer durch die Landesiürsten, sondern um eine endgültige Abscbüttelung derselben.- 'Wahrscheinlich haben hiezu die Kämpfe, die 1431 zwischen Herzog Friedrich.von Tirol und dem Gotteshaus Chur einsetzten, den Anlaß gegeben. Jedenfalls ist seitdem die Leistung der ordentlichen

landesfürstlichen Steuer dnreb die Bewohner des Unteren gadin, und zwar durch diese . überhaupt, nicht etwa bloß durch die churischen Gotteshaus- lente, erloschen. Die Kundschaft von 1-465 führt die Abgabe von Steuern seitens der Herrschaftsleute im Engadin ausdrücklich als etwas Vergangenes an 23 . Mit unseren obigen Feststellungen stimmt liberein, daß laut dieser Kundschaft der Vogt von Matsch als Inhaber von. Tarasp solche Steuern durch seine Knechte eintreiben habe lassen

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