Beiträge zur Geschichte des Unterengadin aus Tiroler Archiven
Beiträge zur Geschichte des 'Unterengadin '>5 Rechtes. Die Verwaltung dieser Steuer stützt sich auf die Em- töilung des Landes in die Gerichte und Ämter. 'Die Vorstände derselben hatten die Steuer ' einzuheften' und an die landesfiirsi- liche Kammer abzuführen, weshalb ihre Rechnungen ständig darüber berichten.' ' • Das Unterengadin gehörte, wie wir im Abschnitt II näher darlegen wollen, zum Gerì eh te Kaude r s und dieses hatte wie alle anderen Gerichte Tirols jährlich eine bestimmte Summe
als „stiurä generali s', d. h, allge m e ine La n d - Steuer der landèsfiirstlichen Kammer abzuführen, sie betrug laut der Amtsrechnungen von 1,290 bis 1340 50 bis 58 Mark Bern er 5 . Wir besitzen nun allerdings keine Steuerliste des Ge richtes Näuders, welche die einzelnen zugehörigen Ortsgemein den aufrühren würde, wie solche für andere Gerichte Tirols aus jener Zeit bekannt sind 6 . Allein da kommt uns eine Seite der tirolischen Steuerpolitik zu Hilfe, die übrigens, ihren Trägern das Zeugnis
staatspolilischer Einsicht aber auch aufrichtiger. Menschenfreundlichkeit ausstellt. Sehr häufig erließ nämlich die landesfürstliche Regierung einzelnen Gemeinden oder einzelnen Steuerparteien in denselben dio Leistung der Steuer, wenn diese durch Elementarereignisse im Jaliresertrage ihrer Landgüter schwer gelitten hatten ; Überschwemmung, Veraiurung, Lawinen sturz, Hagels chiag, Dürre, Feuersbrunst, Tier- und Menschén- seuchen, allgemeine Armut, Schwächung der Gemeinden durch Wegzug von Einwohnern
werden als Gründe solcher Steuer nachlässe in den Amtsrechnungen der einzelnen Richter ange führt una. außerdem die Gemeinden, - denen dieselben gewährt wurden 7 . Die Beträge der nachgesehenen Steuer erscheinen als Ausfälle vom normalen Ertrage des betreffenden Amtes und werden daher mit dem Ausdrucke „ex his deficiunt' (d. h. von den angegebenen Einnahmen gehen .auf einbegleitet. Auch der Richter von Nauders verzeichnet öfters solche Abgänge vom o o veranschlagten Betrage der Steuer seines Gerichtes