¬Das¬ mittelalterliche Zollwesen Tirols : bis zur Erwerbung des Landes durch die Herzoge von Österreich (1363)
[675] 137 Der Zoll von den Märkten, die in den alten Grafschafts- orten, später landesfürstlichen Städten, gehalten wurden, fiel der landesfürstlichen Kammer^ bezw. den lokalen landesfürst lichen Behörden anheim. Das Erträgnis des Marktzolles in Meran 1 wurde vom Burggrafen auf Tirol, der als erster richter licher und politischer Beamter für Meran und den dazu ge hörigen Bezirk auch die Aufsicht über diese Märkte zu führen hatte, an die Kammer abgeliefert und verrechnet. Die Summen
sind gegenüber jenen, die aus den Transitzöllen gezogen wurden, sehr geringfügig. 2 Den Marktzoll zu Mühlbach bezog als feste Gülte in der Höhe von jährlich 10 Pfund Berner der landesfiirstliche Richter daselbst, & über jenen zu Innsbruck ist seit dem Jahre 1180, wo er im Besitze der Grafen von An dechs erscheint, 4 nichts mehr bekannt. Als K. Heinrich im Jahre 1326 den Bertold von Freundsberg und dessen Erben das Recht, in Schwaz einen Wochenmarkt abzuhalten, verlieh, bestimmte er, daß Bertold keinen Zoll