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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 137 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

auch für die Blutgerichtsbarkeit selbständig geworden sind, die Angabe im Sammler Gesch. Tir. 1 S. 259 für das 18. Jh. überein. Die Gesamtheit der genannten Schubgerichte bildeten das Landgericht Meran oder das Burggrafenamt im weiteren Sinne und unter diesem Namen — allerdings mit gewissen geringfügigen Abweichungen — auch ein eigenes 'Viertel der Viertels- einteilung des Landes Tirol. Die Landtags- und Steueranschläge des 16., 17. und 18. Jh. rechnen demnach zum Viertel Burggrafenamt das Landgericht Meran, die Gerichte

, daß das Burggrafenamt bis zum Gericht Neuhaus oder Terlan gehe, dieses also nicht mehr umfasse 2 ). Seit dem 17. Jh. waren die Viertel Burggrafenamt und Vintschgau für die Steuer- und Kreiseinteilung zu einem Sprengel vereinigt. Dennoch hat der Aus druck Burggrafenamt im landschaftlichen und volkstümlichen Sinne sich weiterhin bis zur Gegenwart erhalten und zwar vom Schnalserbach (der Grenze zwischen dem Landgericht Meran i. e. S. und dem Gerichte Kastelbell) durch das Etschtal mit seinen Seitentälern abwärts

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 120 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Dingsfcatt und Pfarre; Schubgericht Das Gericht Kastelbell dürfte dem alten Hochgerichtssprengel von Merari und nicht jenem von Schlanders entnommen worden sein, denn es erscheint bereits zu Ende des 13. Jh. zu ersterem schubpflichtig. Rechnungen des Burggrafen von Tirol von 1298 und dann des Landrichters an Meran von 1436 enthalten Posten über die von ihnen im Gerichte Kastelbell ausgeübte peinliche Gerichtsbarkeit und die Überantwortung der Verbrecher aus diesem Gerichte an das Landgericht

Meran und dasselbe besagt auch eine Rechnung des Richters von Kastelbell von 1551 1 ). Dieses Schubverhältnis von Kastelbell an das Landgericht Meran in Kriminalsachen, hat bis 1806 Geltung gehabt (s, unten S. 130). Dem scheint allerdings zu wider sprechen, daß in den gleich unten erwähnten Vergabungen des Gerichtes Kastelbell in den J. 1472, 1531 und 1577 ausdrücklich als dessen Ausstattung „die hohe und niedere Gerichtsbarkeit' angeführt wird, Im allgemeinen verstand man in Tirol unter hoher

. Einmal, im J. 1485, wird Kastelbell im Gegensatz zum Klostergericht Schnals als ..Landgericht' bezeichnet, doch wiederholt sich das später nicht 2 ). Im Gerichte Kastelbell befanden sich mehrere Sonderverbände, sogenannte Gnonschaften, die nach Stiftern benannt waren, nämlich die Augsburger-, Bam berger-, Weingartner-, St. Vigilier-Leute, letztere nach dem Patron des Hochstiftes Trient so benannt ; sie waren sicherlich Hörige oder Eigenleute jener Stifter gewesen, sind aber seit dem 13. Jh. in den Besitz

(Leumund) und Ruef gehabt, in Venknu» (Gefängnis) auf Castlwell gebracht, von welchen Weibern ich auf ire Bckantnus mit und on Marter beschehen drey an Meran als das ho e he rG e rieht geantwurt und bemeltes Landgericht (Meran) die viert, welche vorhin aus dem Gachloss aufgesprungen ist, wiederum auch aufgebebt' (IStA. Sammelakten A IX a). Im ,1. 1354 trifft der Burggraf von Tirol für den Bereich des Gerichtes Kastelbell eine Verfü gung, über MaB und Gewicht (AB. 2 Nr. 365), das deutet

auch auf eine besondere Unterordnung unter den Burggrafen, bzw. auf Tirol, bzw. das Landgericht Meran. *) Rief, Gesch. Kl. Schnals im Progr. Gymn, Bozen 1906/7 Reg. 785. 8 Schism - Sch rif t<ra 40 113

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 49 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
seit 1745, Gericht Flaas seit 1710. Sarnthein, Gericht Sarnthein seit 1653 als Lehen. Schieder hofer, Hofmark Stumm 1580—1744 Eigen. Schneeburg, Landgericht Steinach 1518 —1570. Schürf, Gericht Amras 1510—1563, Rottenburg 1515—1570, Imst 1581—1615, Hofmark Mariastein 1587—1688. Spaur, Gericht Laudeck 1665—1705 u. 1744—1830, Nauders 1655—1705, Stumm 1744—1788, Burgstall bei Meran seit 1704 als Lehen. Stachelburg, Hofmark Mariastein 1688—1747. Sternbach, Gericht Sterzing seit 1729 als Lehen seit 1744

und Polgaria (Vilgereut) seit 1579, als Eigen Gericht Matsch seit 1504. Trautson, Burgfrieden Sprechensteiii seit 1240. Burgfrieden Matrei seit 1360; diese als Lehen; Burgfrieden Schrofenstein seit 1547; Landgericht Steinach seit 1713. Alles bis zum Aussterben 1780, dann an die Auersperg. Troyer, Gericht Uttenheim seit 1674—1810, Stein am Ritten 1770—1778, Burgfrieden Gißbach Lehen 1696—1810. Völs, Gericht Deutschnofen und Karneid Lehen 1270—1366, Gericht Völs Lehen 1200—1804, Schenkenberg 1501—1804, Tiers

, Deutschnofen 1585—1733, Gufidaun 1619—1828, Sigmunds- kron 1649—1816, Burgfrieden Trostburg seit 1380, Landgericht Kitzbühel 1580—1652, Gericht Ivano 1678—1827. Zenobio, Gerichte Enn und Caldiff, Salurn, Königsberg, Grumeis, Zimmers alle als Lehen von 1648—1830, Tramin und Kurtatsch 1779—1830. Zoller, Gericht Vellenberg-Sonnenburg 1563—1657. Stadtgemeinden, welche die eigenen Stadtgerichte selbst verwalteten, waren: Innsbruck, Hall, Matrei, Kitzbühel, Kufstein und Rattenberg, die drei letzteren

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 139 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol im Kataster von 1775 noch als Teclmei von Nat urns behandelt wird, und Ober- und Untermais, die in jenein ebenfalls noch einen Körper bilden, erscheinen seither als eigene Gemeinden 1 ). Auch die Gliederung der Dingstätten, die ich unten S. 133 f. mitteile, deckte sich mit jener der Steuerverwaltung. Im J. 1768 wird erklärt, daß das Landgericht Meran „keine legale Grenz beschreibung besitze' (IStA. Lehenbereitungen III

, 3) und es ist auch keine solche überliefert, auch an einzelnen Grenzangaben nur sehr wenig. In einem Spruche von 1529 wird „der Schnalspach als Ende des Gerichtes Natums' be zeichnet, was soviel als die Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht Kastelbell bezeichnet 3 ), Ferner wird auf der anderen rechten Seite der Etsch das Larcheck als Weidemark zwischen der Technei Tschirland Landgerichts Meran und Stäben Gerichts Kastelbell im Weist um von Natur ns um 1400 und das Zieltal als zur Gemeinde Partschins gehörig angegeben

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 140 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
) nach Osten zu weit über das Landgericht hinaus, nämlich „von Schlanders her dieshalb der Ötsch bis an das Ort, da die Ötsch und der Eysack zusammen kommen (bei Bozen) und dannen dem Eysack nach auf bis zu Ent des Küttens ; auf der andern Seuten enhalb der Ötsch auf St. Vülgenjoch, Ulten und Dysens bis auf den langen Graben'. Weiter heißt es hier: „Am Schnalspach teilen sich die zween Forst Maron und Schlanders von einander', das entspricht der Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht

Kastelbell. Als Dingstätte im Landgericht Meran wird in einer Urkunde von 1296 und später der Kornplatz in der Stadt Meran genannt 2 ). Landesfürstliche Verordnungen von 1320 und 1381 regeln wohl die Zeiten für das Gericht der Bürger zu Meran und zwar sowohl in Rechtsstreitigkeiten (um Urbor und Gedinge) wie in Strafsachen (um Unzucht und Malefiz), sagen aber nichts über die dafür übliche Stätte. Wohl aber wird um 149Q „das Stangenrecht auf dem Kornplatze' (in der Mitte des Renn weges zu Meran

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 135 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Das Schloß Tirol war — nachweisbar seit dem Ende des 13. Jh. — auch der Sitz eines besonders reichen Urbar amtes der Grafen und Landesfürsten von Tirol, dessen Güter und Gülten sich in der Hauptsache über das Burggrafenamt i. e. S., d. i. links der Etsch, ausdehnten, zum geringen Teil auch über Marling, Lana, Mölten und über das Gericht Nauders. Dieser „Gelt von Tyrol', oder dieses „Officium in Tyrolis', wie es um 1300 genannt wird, wurde damals

des Landesfürsten noch ein derartiges Überwiegen dieser über die andern Grundherrschaften gegeben, daß man annehmen könnte, es sei aus jener die allgemeine Gerichts- und Verwaltungs- organisation, das Landgericht Meran und das Burggrafenamt hervorgegangen. Im Laufe des 14. Jh. sind innerhalb des Burggrafenamtes oder Landgerichts Meran im engeren Sinne einzelne kleinere Sprengel mit voller oder beschränkter Gerichtsbarkeit kraft landesherrlicher Verfügung neu entstanden, die Gerichte Schenna, Burgstall, Vorst

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