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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 131 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Seit dem 15. ,1h. erscheinen die Landrichter an Meran der landesfürstlichen Kam mer von ihrem Amte rechnungspflichtig. Heinrich Zischk 1432—35 (IStA. Cod. 136f. 36 und 137 f. 117); 1461 Reinhart Brucker, 1463 Jakob Huetter, 1478 Anreuter, 1480 Jakob Huetter, 1485 Ulrich Manendorfer, 1490 Niki. Talaker (IStA. Allgem. Raitbücher), während sie früher dem Burggrafen unmittelbar untergeordnet gewesen waren. Auch in der folgenden Zeit finden

2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen

Regierung unmittelbar eingesetzt waren. Die bayerische Regierung unterstellte im J. 1806 der Aufsicht des Landgerichtes Meran die ihm bisher im Schubverhältnis zugeteilt gewesenen Gerichte, 1810 bildete sie daraus einerseits das Landgericht Meran, dem zu seinem bisherigen Umfange auch noch Schönna und Burgstall einverleibt wurden, andrerseits die Landgerichte Ras- seier und Lana, alle unter unmittelbar staatlicher Verwaltung. Die österreichische 1 ) Stampfer Gesch. d. Stadt Meran in der neueren Zeit

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 140 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
) nach Osten zu weit über das Landgericht hinaus, nämlich „von Schlanders her dieshalb der Ötsch bis an das Ort, da die Ötsch und der Eysack zusammen kommen (bei Bozen) und dannen dem Eysack nach auf bis zu Ent des Küttens ; auf der andern Seuten enhalb der Ötsch auf St. Vülgenjoch, Ulten und Dysens bis auf den langen Graben'. Weiter heißt es hier: „Am Schnalspach teilen sich die zween Forst Maron und Schlanders von einander', das entspricht der Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht

Kastelbell. Als Dingstätte im Landgericht Meran wird in einer Urkunde von 1296 und später der Kornplatz in der Stadt Meran genannt 2 ). Landesfürstliche Verordnungen von 1320 und 1381 regeln wohl die Zeiten für das Gericht der Bürger zu Meran und zwar sowohl in Rechtsstreitigkeiten (um Urbor und Gedinge) wie in Strafsachen (um Unzucht und Malefiz), sagen aber nichts über die dafür übliche Stätte. Wohl aber wird um 149Q „das Stangenrecht auf dem Kornplatze' (in der Mitte des Renn weges zu Meran

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