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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 137 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Heran und Burggrafenamt auf Tirol Schnalserbrücke für das Gericht Kastelbell; die Marlinger Brücke für die Gerichte Stein, Lana, Ulten, Maienburg und Forst. Nach einem Schreiben des Meraner Stadtrates von 1674 (Stampfer Chronik S. 144) haben damals zwölf Gerichte in Malefizsachen ihren Schub an das Stadt- und Landgericht Meran gehabt. Diese zwölf sind außer den oben genannten noch das Klostergericht Schnals. Damit stimmt abgesehen von Mölten und Schönna, die in der Zwischenzeit

auch für die Blutgerichtsbarkeit selbständig geworden sind, die Angabe im Sammler Gesch. Tir. 1 S. 259 für das 18. Jh. überein. Die Gesamtheit der genannten Schubgerichte bildeten das Landgericht Meran oder das Burggrafenamt im weiteren Sinne und unter diesem Namen — allerdings mit gewissen geringfügigen Abweichungen — auch ein eigenes 'Viertel der Viertels- einteilung des Landes Tirol. Die Landtags- und Steueranschläge des 16., 17. und 18. Jh. rechnen demnach zum Viertel Burggrafenamt das Landgericht Meran, die Gerichte

, daß das Burggrafenamt bis zum Gericht Neuhaus oder Terlan gehe, dieses also nicht mehr umfasse 2 ). Seit dem 17. Jh. waren die Viertel Burggrafenamt und Vintschgau für die Steuer- und Kreiseinteilung zu einem Sprengel vereinigt. Dennoch hat der Aus druck Burggrafenamt im landschaftlichen und volkstümlichen Sinne sich weiterhin bis zur Gegenwart erhalten und zwar vom Schnalserbach (der Grenze zwischen dem Landgericht Meran i. e. S. und dem Gerichte Kastelbell) durch das Etschtal mit seinen Seitentälern abwärts

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