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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 141 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Orten befanden sich sicherlich jene „Dingstühle oder Schrannen', welche ali gemein in der Bestallung des Burggrafen von 1346 erwähnt werden 1 ). Bei diesen Taidingen hatte der Landrichter von Meran die Bügungen oder Klagen aus der Dingstattgemeinde entgegen zu nehmen, erkannt und geurteilt durfte, aber nur bis zu einer Strafsumme von 50 Pfund Berner werden 2 ). Das spricht dafür, daß die höheren Fälle, insbesondere die Malefizsachen

nur auf der vorerwähnten Dingstätte vor der Stadt Meran verhandelt worden sind. Es hat also in dieser Hinsicht das ganze Landgericht Meran einen einheitlichen Dingsprengel gebildet und inner halb dieses sind jene sieben kleineren Schrannen für die niedere Gerichtsbarkeit wohl erst später eingerichtet worden. Immerhin erscheinen manche von ihnen derart selbständig, daß sie als eigene Gerichte bezeichnet werden 3 ). Ferner nannte man auch die Gegend von Naturns herab bis einschließlich Algund „das obere

', jene von dort bis Mais „das untere Landgericht' (s. unten S. 130). Jeder dieser Dingstühle hatte einen eigenen „praeco, Schergen oder Büttel' 4 ). Für die Dingstatt- und Pfarrsprengel Naturns und Partschins wurden im 17. und 18. Jh. sogar eigene Verfachbücher geführt, hiezu war in jedem dieser Sprengel ein eigener „Dorfsehreiber' bestellt, während als Siegler der Anwalt, d. i. der Vertreter der Landgerichtsbehörde innerhalb der einzelnen Dingstätten wirkte. Diese beiden Sprengel waren mithin hinsichtlich

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 140 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
) nach Osten zu weit über das Landgericht hinaus, nämlich „von Schlanders her dieshalb der Ötsch bis an das Ort, da die Ötsch und der Eysack zusammen kommen (bei Bozen) und dannen dem Eysack nach auf bis zu Ent des Küttens ; auf der andern Seuten enhalb der Ötsch auf St. Vülgenjoch, Ulten und Dysens bis auf den langen Graben'. Weiter heißt es hier: „Am Schnalspach teilen sich die zween Forst Maron und Schlanders von einander', das entspricht der Grenze zwischen dem Landgericht Meran und dem Gericht

Kastelbell. Als Dingstätte im Landgericht Meran wird in einer Urkunde von 1296 und später der Kornplatz in der Stadt Meran genannt 2 ). Landesfürstliche Verordnungen von 1320 und 1381 regeln wohl die Zeiten für das Gericht der Bürger zu Meran und zwar sowohl in Rechtsstreitigkeiten (um Urbor und Gedinge) wie in Strafsachen (um Unzucht und Malefiz), sagen aber nichts über die dafür übliche Stätte. Wohl aber wird um 149Q „das Stangenrecht auf dem Kornplatze' (in der Mitte des Renn weges zu Meran

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 126 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
10. Landgericht Merari* und Burggrafenamt auf Tirol. Lage : Dieses große Gericht besteht aus zwei Abschnitten des Etschtales, die von einander durch die sehr ausgeprägte Talstufe der Töll — 200 m Höhenunterschied und Grenze des ergiebigen Weinbaues —- getrennt sind, ein Beweis dafür, daß auch sehr starke Scheiden in der Bodengestalt auf die politische Raumbildung ohne Ein wirkung bleiben. Der eine Teil, früher auch das obere Gericht genannt, reicht von der Mündungsschlucht des Schnalser Tales

- und Gemeindegrenze. — Die Einwohnerzahl betrug rund 11.200 im J. 1780, neben Sterzing das einzige Gericht mit über 10.000 Einwo hn er in Südtirol und das größte. Das Landgericht mit den Schubgerichten und das Burggrafenamt ist mindestens doppelt so groß. Die ältesten urkundlichen Angaben über Orts- und Personennamen und damit über die deutsche Besiedlung des Gebietes seit dem 8. Jh. habe ich in meinem Werke, Die Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol Bd. 3/1 (1932) S. 101—124, und 133—153 dargestellt

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Seite 135 von 180
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 172 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Schlern-Schriften ; 40
Schlagwort: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Signatur: II Z 92/40,1
Intern-ID: 105174
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Das Schloß Tirol war — nachweisbar seit dem Ende des 13. Jh. — auch der Sitz eines besonders reichen Urbar amtes der Grafen und Landesfürsten von Tirol, dessen Güter und Gülten sich in der Hauptsache über das Burggrafenamt i. e. S., d. i. links der Etsch, ausdehnten, zum geringen Teil auch über Marling, Lana, Mölten und über das Gericht Nauders. Dieser „Gelt von Tyrol', oder dieses „Officium in Tyrolis', wie es um 1300 genannt wird, wurde damals

des Landesfürsten noch ein derartiges Überwiegen dieser über die andern Grundherrschaften gegeben, daß man annehmen könnte, es sei aus jener die allgemeine Gerichts- und Verwaltungs- organisation, das Landgericht Meran und das Burggrafenamt hervorgegangen. Im Laufe des 14. Jh. sind innerhalb des Burggrafenamtes oder Landgerichts Meran im engeren Sinne einzelne kleinere Sprengel mit voller oder beschränkter Gerichtsbarkeit kraft landesherrlicher Verfügung neu entstanden, die Gerichte Schenna, Burgstall, Vorst

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