Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
Landgericht Meran und Burggrafenamt auf Tirol Seit dem 15. ,1h. erscheinen die Landrichter an Meran der landesfürstlichen Kam mer von ihrem Amte rechnungspflichtig. Heinrich Zischk 1432—35 (IStA. Cod. 136f. 36 und 137 f. 117); 1461 Reinhart Brucker, 1463 Jakob Huetter, 1478 Anreuter, 1480 Jakob Huetter, 1485 Ulrich Manendorfer, 1490 Niki. Talaker (IStA. Allgem. Raitbücher), während sie früher dem Burggrafen unmittelbar untergeordnet gewesen waren. Auch in der folgenden Zeit finden
2 ). Der so zum Landrichter bestellte empfing von der Regierung in Innsbruck namens des Landesfürsten den Blutbann 3 ). 1673 verhandelte die Regierung neuerdings mit der Gemeinde Meran, daß der Richter mindestens drei Jahre im Amte bliebe, doch augenscheinlich ohne Erfolg. Erst die Gerichtsnorm a Josef II. (1783) versah auch das Landgericht Meran mit einem ständigen, rechtsgelehrten Richter 4 ), Meran zählte also zu jenen wenigen Landgerichten, die niemals verpfändet, sondern deren Vor stande von der landesfürstlichen
Regierung unmittelbar eingesetzt waren. Die bayerische Regierung unterstellte im J. 1806 der Aufsicht des Landgerichtes Meran die ihm bisher im Schubverhältnis zugeteilt gewesenen Gerichte, 1810 bildete sie daraus einerseits das Landgericht Meran, dem zu seinem bisherigen Umfange auch noch Schönna und Burgstall einverleibt wurden, andrerseits die Landgerichte Ras- seier und Lana, alle unter unmittelbar staatlicher Verwaltung. Die österreichische 1 ) Stampfer Gesch. d. Stadt Meran in der neueren Zeit