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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Seite 44 von 96
Autor: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Ort: München
Verlag: Beck
Umfang: S. 161 - 252
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Schlagwort: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Signatur: II 268.079
Intern-ID: 495618
202 Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol Ferner wird heute noch in Tirol allgemein für die Siedlungen in der Sohle des Haupt tales zum Unterschied von jenen auf den Flanken und in den Seitentälern „das Land' gesagt'. Endlich bedeutet „Land' („terra'), für sich allein oder in Ver bindung mit einem Bestimmungswort ein bebautes Grund stück, so „terra vineata' für einen Weingarten, „terra aratoria' für einen Acker in den lateinisch geschriebenen Urkunden

über einen größeren ge schlossenen Bereich von etlichen Dorfgemeinden und über alle Ein wohner derselben sich erstreckt, zum Unterschied von den Dorfgerichten und Hofmarken, welche sich nur auf einzelne Dörfer oder in Streu lage über einzelne Höfe beziehen. Ferner umfaßte das Landgericht sachlich die ganze aus der Grafschaft hervorgegangene Gerichtsbar keit, besonders auch die hohe oder Blutgerichtsbarkeit, während die Hofmarken und Stadtgerichte nur die niedere Gerichtsbarkeit hatten. In gleicher Weise

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