¬Die¬ Anfänge des Bergbaues und Bergrechtes in Tirol.- (Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte ; 48)
246 Otto Stolz, gesetzt. Landesfürst und Gewerke'n, Verleiher • und Be li ebene hatten die Vorstellung von einem mindestens ge wohnheitsmäßig feststehenden Bergrecht : So spricht Reg, 2 von den ,,iura et consuetude, que in mineris ob serva n tur', Reg. 4 „mit allen rechten, die darzu gehören sollen und neuere, als man ärzbergk verleihen soll', Ürk. 5 von „allen Rechten, die Bergleute haben sollen', Reg. 5 von „allen Rechten, die darzu (zum Bergwelt gehören und die sie (die BeKehenen) billig