Geschichte und Kulturgeschichte.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 2)
, in welchen die Aussagen der vernommenen Wildpretschützen nieder gelegt sind und aus welchen wir auch das Nähere über den Jagd zug derselben und ihre Affaire mit den Manschen Jägern und den kurbayerischen Reitern und Gerichtsdienern erfahren. Actum Reutte, den 15. April 1797. Vor dem löblichen Pfleg- und Landrichteramte der Kameralherrfchaft Ehrenberg. In Beisaß des Johann Hechenberger, Bürger des Raths und Gerichtsverpflichteten. Actuante Franz Anton Knecht furato. Das Protokoll erwähnt zuerst die Gründe, warum
die kreis- amtlich mit 18. Februar angeordnete Vernehmung der Wildpret schützen erst jetzt erfolge, nämlich wegen der Kriegsläufe und des Ümstandes, dasS der Johann Schneider seiner gefährlichen Wunden wegen nicht nach Reutte und der Landrichter wegen dringender Ge schäfte nicht nach Ehrwald habe kommen können. Schneider fei in dessen an seinen Wunden gestorben. Rudolf Agerer, 50 Jahre alt, von Barwies, Gerichts Peters berg gebürtig, ledigen Standes, herrschaftlicher Waldhüter, wird Zu erst vernommen
und erzählt den Hergang in folgender Weise: Den 23. Jänner haben wir, nämlich ich, Andreas Guem, Michael Samweber, Johann Schneider, Josef Fasser, Ludwig Stricker, Josef Posch, Sebastian Wilhelm und Ulrich Petz uns verabredet, auf einen Luchs, welcher sich schon einige Tage in unserer Gegend aufgehalten und erst kurz zuvor ein Reh aus dem Tögelesrain ober Ehrwald erlegt hatte, Jagd Zu machen. Auf der Grenze gegen Ettal Mayr: Schvilherr U. 47