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Bücher
Jahr:
1902
Geschichte und Kulturgeschichte.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 2)
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Seite 396 von 770
Autor: Schönherr, David ¬von¬ ; Mayr, Michael [Hrsg.] / [David von Schönherr] Hrsg. von Michael Mayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 752 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 103.353/2 ; II 59.015/2
Intern-ID: 183882
5. Johanna Gräfin von Lichtenstein und die Gegenreformation auf Schenna. Hatte die „neue Lehre' zur Zeit des Bauernkrieges in Tirol mehr in den Niedern Volksschichten und zwar mehr mit sozialpoliti schem als religiösem Charakter Platz gegriffen, so waren es in den fünfziger und sechziger Jahren des 16. Jahrhunderts vorzugsweise die höheren Stände und bei denselben besonders die Damen, die bei wiederauflebendem religiösen Bedürfnisse, welchem der damals völlig verkommene, größtenteils

aus zugelaufenen Ausländern bestehende Klerus keine Rechnung trug, protestantischen Ideen sich Hingaben und dieselben als vermeintliches „Wort Gottes' mit höchster Zähig keit festhielten. Es waren dies namentlich Elisabeth von Leuten hofen, geborne von Spaur, die Witwe Mmnauer auf Schloss Licht wehr bei Rattenberg, Zimburgis Mayrhofer, Gattin des Pflegers von Gufidaun, welche das „gufidaunerifche Ketzernest' besonders be rühmt machte, Margaretha Gräfin von Lichtenstein, Witwe des Georg Grafen von Lichtenstein

auf Schlofs Rattenberg, und Johanna Gräfin von Lichtenftein auf Schloss Scherma. Da die Herren und Grafen von Lichtenstein ausnahmslos treue Anhänger der katholischen Kirche waren, lässt sich nicht annehmen, dass Gräfin Johanna die protestantischen Grundsätze schon als Heirats ausstattung mitgebracht habe. Ihr Vater Graf Ludwig gehörte noch der katholischen Kirche an und erst dessen Sohn gleichen Namens und Bruder der Herrin auf Schloss Scherma trat 1557 zum pro testantischen Bekenntnisse

über. Da die protestantische Richtung der Gräfin Johanna von Lichtenstein nicht lange darnach sich bemerkbar machte, so war der Entschluss des Grafen Ludwig von Öttingen sicher nicht ohne Rückwirkung auf die Gesinnung seiner Schwester in Scherma geblieben, welche überdies an ihrer Schwägerin, der Gräfin Margaretha von Lichtenftein in Rattenberg, der Frau Elisabeth von Teutenhofen 2) und so vielen anderen adeligen Damen des Landes ein ermunterndes Beispiel vor sich hatte. ') Eine theologische Lehranstalt bestand in Tirol

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Bücher
Jahr:
1902
Geschichte und Kulturgeschichte.- (David von Schönherrs gesammelte Schriften ; Bd. 2)
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Seite 400 von 770
Autor: Schönherr, David ¬von¬ ; Mayr, Michael [Hrsg.] / [David von Schönherr] Hrsg. von Michael Mayr
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 752 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 103.353/2 ; II 59.015/2
Intern-ID: 183882
publizirten Kommunion-Mäßigung und Ordnung nach gehorsamlich sich verhalten wolle'. Er sendete diesen Erlass nebst einer Abschrift der Regierung Zu Innsbruck zur weiteren Beförderung zu. Dieses Schreiben ließ jedoch die Regierung an die Gräfin Lichtenstein nicht abgehen, da ihr inzwischen neue Bedenken auf gestiegen /waren. Darüber schreibt sie an den Erzherzog: wenn auch die päpstliche Bewilligung auf alle kaiserlichen Erbländer sich erstrecke, so soll doch darin der Papst den Bisch ofen

'. Aus diesen Gründen habe sie das Schreiben an die Gräsin nicht expedirt und erwarte weitere Weisung. Der Erzherzog, welcher auf diese Vorstellung der Regierung der Ansicht derselben beipflichtete, verlangte nun, dass das Gesuch der Gräfin in seinem und der Regierung Namen dahin beantwortet werde, dass die Herrschaft Schenna ihr, wie früher ihrem Gemahl, pfandweise eingeantwortet würde und sie sich in derselben ihr Leben lang aufhalten könne, „wofern sie sich mit den Unterthanen daselbst der Religion halben

vergleichen und keine Änderung darin vorneh men würde'. Dieser Bescheid ist denn auch am 3l). März 1565 von der Regierung zu Innsbruck der Gräfin Lichtenstein, jedoch mit dem weiteren Beisatze ausgestellt worden, dass, falls sie dieser Bedingung nicht entspräche. Seine Durchlaucht ihr Ansuchen nicht bewilligen, noch weniger ihr den Aufenthalt in Schenna gestatten könnte. Gleich zeitig wurde der mit der Übergabe des Erlasfes an die Gräsin be traute Landeshauptmann angewiesen darüber zu wachen, dass

die Gräfin die ihr gestellte Bedingung erfülle.

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