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Bücher
Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1862/1864
Berichte des Forstvereins für Nordtirol ; Heft 3/4
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Seite 509 von 522
Autor: Sauter, Andreas ; Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Andreas Sauter und Josef Ebleu v. Posch
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 244 S. ; 273 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: 2 Teile
Schlagwort: k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Signatur: II 189.137/3-4
Intern-ID: 251392
262 jiù j V.1 liti ! : x heben zu müssen, daß die Bodenindustrie, diejenige Industrie, welche den Grund und Boden zum Werkzeuge hat, vielleicht seit keinem halben Jahrhundert sehr stiefmütterlich behandelt wurde. Wir sind in dieser Beziehung im Vergleiche mit anderen Staaten mehr zurück, als in den meisten anderen Beziehungen. Man kann es deßhalb nur für höchst vorteilhaft halten, wenn in dm höchsten Kreisen der Regierung ein Organ sich befände, welches nicht nebenbei

, welche seine CompetenZ überschreitet. Ich will daher durchaus der Sache keine weitere Folge geben, und beschränke mich einfach darauf, dem Herrn Finanzminister meinen Lank für die Zusicherung der Reform zu wiederhà und den Wunsch auszusprechen, dieselbe möge in dem Sinne des Wunsches erfolgen, welchen das hohe Haus in seiner vorigen Session ausgesprochen hat, des Wunsches nämlich: „die Regierung wolle bei der bevorstehenden Reorganisation der Finanzbehörden in Betreff der Domänen- und Forftverwaktung

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1862/1864
Berichte des Forstvereins für Nordtirol ; Heft 3/4
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Seite 491 von 522
Autor: Sauter, Andreas ; Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Andreas Sauter und Josef Ebleu v. Posch
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 244 S. ; 273 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: 2 Teile
Schlagwort: k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Signatur: II 189.137/3-4
Intern-ID: 251392
i ir % il Ni:, 244 die künftige organische Gestaltung und Einrichtung der. damit im engen Zusammenhänge stehenden Forstverwaltung abhängt und eine so dringende Rothwendigkeit der Reorganisirung derselben keineswegs vorhanden erscheint, so daß die Einführung einstweiliger Amdernngen gerechtfertigt werden könnte. Es dürste jedoch von dem hohen Landtage schon jetzt im Allge meinen der Wunsch an die f. k. Regierung auszudrücken sein, bei der künftigen Organistrung der Verwaltungsbehörden

in letzterer Beziehung von dem hohen Landtage mit Rück sicht auf die in Betreff der Einrichtungen der früheren Forstwarte und der gegenwärtig bestehenden Waldaufseher gemachten Erfahrungen, und aus das allenthalben sich äußernde berechtigte Verlangen der Gemeinden auf Ausübung des ihnen gesetzlich zustehenden Rechtes der selbständigen Anstellung der, im Solde der Gemeinden stehenden Personen und der Bestimmung ihrer Genüsse auch bezüglich der Gemeindewaldaufseher, an die k. k. Regierung die Ansicht ausge

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1862/1864
Berichte des Forstvereins für Nordtirol ; Heft 3/4
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Seite 392 von 522
Autor: Sauter, Andreas ; Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Andreas Sauter und Josef Ebleu v. Posch
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 244 S. ; 273 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: 2 Teile
Schlagwort: k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Signatur: II 189.137/3-4
Intern-ID: 251392
des h. Landtages bleiben, für eine pflegliche nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und deren Beaufsichtigung zu sorgen. Andererseits gestatten die von Sr. Majestät genehmigten Grund bestimmungen zur Regelung des Gememdewesens den Gemeinden die eigene Vermögens-Verwaltung, somit auch die des Forstbesitzes. Fasse ich ferner die Bestimmungen deS Forstgesetzes vom 3. De zember 1852 88. 22, 23 und 52 ins Auge, so sind in erster Linie die Waldbesitzer verpflichtet, sachkundige, von der Regierung als hiezu befähigt

und auf die Staats- und Fondsforste mit 238295 Joch. . Nach dem Vorausgeschickten haben daher sowohl die Gemeinden, Stiftungen und Privaten als auch der Staat die Verpflichtung, für die Beaufsichtigung und Bewirtschaftung ihrer Wälder zu sorgen. Allerdings erschiene es vorteilhaft, wenn in Folge eines lieber- emkommenS zwischen dem h. Landtage und der Regierung u. z. der letzteren in der Eigenschaft des größten Waldbesitzers im Lande so wohl, als hinsichtlich der ihr zustehenden Durchführung der Bestim mungen

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Kategorie:
Naturwissenschaften, Landwirtschaft, Hauswirtschaft
Jahr:
1862/1864
Berichte des Forstvereins für Nordtirol ; Heft 3/4
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Seite 514 von 522
Autor: Sauter, Andreas ; Posch, Josef Ebleu ¬von¬ / redigiert vom Vereinsvorstande Andreas Sauter und Josef Ebleu v. Posch
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 244 S. ; 273 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: 2 Teile
Schlagwort: k.Forstverein für Nordtirol<br />g.Tirol ; s.Forstwirtschaft<br />k.Forstverein für Tirol und Vorarlberg<br />g.Vorarlberg ; s.Forstwirtschaft
Signatur: II 189.137/3-4
Intern-ID: 251392
Instanz dem Hauptvorsteher bloß zur Durchsicht wegen Beisetzung etwa abweichender Meinung vorzulegen wären.' 7) „Die oberste Leitung der Staatsgüter-Verwaltung soll von einer General-Domänen-Direktion ausgehen, welche nicht unter dem Ministerium, sondern bloß unter dem Minister steht, welch' letzterem nur jene nicht technischen Akte Vorbe halten bleiben, die man Regierung zu heißen pflegt.' IV. The m a. „Ast es wünschenswerth, daß in Oesterreich der summarische Strafprozeß

, wie er nach dem Forstgesetze für bloße Frevel vorge zeichnet ist, auch auf die Forst- und Jagdübertretungen angewendet werde; im Bejahungsfälle, aus- welchen Gründen und bis zu welcher Gränze.' Beschluß: 1) „Der ReichSforstverem spricht seine Ansicht dahin aus, daß es wünschenswerth wäre, jenes summarische Gerichtsverfahren, welches gegen die bloßen Frevler geübt wird, auch auf die im Walde verübten Uebertretungen und Vergehen auszu dehnen.' 2) „Der Reichssorftverein beauftragt sein Direktorium, dieß der hohen Regierung

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