¬Der¬ Tiroler Getreideaufschlag : eine Darlegung seiner geschichtlichen Entwicklung, rechtlichen Struktur und volkswirtschaftlichen Bedeutung.- (Tiroler Studien ; 15)
liat , die die zollinässige Einhebung des Getreideauf schlages, bei Einfuhrgetreide nur als eine Art der Steuereinziehung, nicht aber deren ausschlaggehen des Kriterium bestimmt. Es könnten diese Fragen um die genaue Bestimmung der Rechtsqualität des Tiroler Gertrud deaufschlages deshalb vielleicht überflüssig er scheinen, weil sie, da ja auch ein Zoll eine Steuer ist, gar nicht zwischen grundsätzlich Verschiede nem zu entscheiden habe. Die Klarstellung ist aber sonder Zweifel notwendig wegen
. Dennoch glauben wir nun die Bezeichnung Verbrauchsabgabe für .den Tiroler Getreideauf schlag rechtfertigen zu können. Run, .da in den Tiroler Getreideaufschlag die Selbstver sorger einbezogen sind, verliert ja die Zollerhebung für. •Einfuhrgetreide ihre essentielle Bedeutung. Sie sinkt tatsächlich zu einem Aufschlag für in Tirol zu verkaufendes Getreide etc. herab. Es ist grundsätzlich etwas anderes, ob eine Steuer n ü r als Zoll oder ob sie auch als Zoll erhoben wird, Im zweiten Fall
wird zwar nicht die Zollqualität an sich verloren gehen, aber sie wird an Bedeutung hinter der Haup teigens chaft zurücktreten und dadurch etwas von ihrer Qualität einbüssen. Eine Steuer, die nur als Zoll erhoben wird, wird, kurz gesagt, Zoll werden - eine Steuer hingegen, die auch als Zoll erhoben, wird, wird Steu er bleiben. Für die Gesetzmässigkeit des Tiroler Getreideaufschlages ist diese Tatsache von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Gegen autonome Ver brauchsabgaben der Länder besteht kein gesetzliches