Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
, daß alle diese Verträge von Deutschland in mißbräuchlicher Ausnützung der Lage, die es selbst geschaffen, des Zwanges, den es ausgeübt und der augenblicklichen militärischen Machtstellung abgeschlossen worden seien; ihre Fortdauer nach einem auf dem Rechte aufgebauten Frieden sei unzulässig. Die Alliierten und Assoziierten könnten, so hieß es weiter, „nicht dulden, daß Verträge, die das Deutsche Reich ihren vorübergehend niedergeworfenen Verbündeten durch Zwang auferlegt hätte, weiter in Kxaft bleiben
der „Ausnützung der Lage' durch Deutschland im Kommentar zu den Artikeln 290 und 292 des Versailler Vertrages bemerkt haben, das hat sogar für den Vertrag von Versailles eine besondere Anwend barkeit, da nach dem Eingeständnisse der überwiegenden Mehrheit der Hi storiker des Friedensvertrages durch dieses Diktat alle Punkte des Vorfriedens vom 5. November 1918 zu Ungunsten Deutschlands gebrochen wurden. Demnach kann der Völkerbund, dem als Devise auf dem Weg gegeben wurde, „die Gerechtigkeit herrschen