¬Die¬ geheime Briefüberwachung in Tirol : 1806 - 1814
und das jenige, was bisher System war, auch ferner sich fortpflanzen, da man sich nicht veranlaßt glauben wird, an der Sache als einem eigentlichen Zweige des Staatsdienstes Anteil zu nehmen. Die Modifikationen, zu welchen man sich er bietet, können wohl die Sicherheit gewähren, daß den königlichen Rechten kein wesentlicher Eintrag geschieht, aber sie können die Natnr der Sache nicht verändern und ein in seinen fremden Beziehungen, in seinem Reichsverbandc, in seiner eigenen Verfassung
. Der Herr Fürst will ferner die Ernennungen zu den Post stellen und Ämtern nicht anders als mit Genehmi gung Seiner Majestät vornehmen. Schon bisher durften keine anderen als Landcseingeborene ein gestellt oder es mußte wenigstens auf diese die vorzüglichste Rücksicht genommen werden. Wenn übrigens schon die landesherrliche Genehmigung nicht Vorbehalten war, so weiß man doch, daß es ebenso leicht war, nach dem Wunsch des Hofes einen Post beamten angestellt als einen anderen entfernt ju sehen. Der Herr