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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 169 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
158 ZWEITER ABSCHNITT. auch das, erst zwölf Jahre später eroberte Ratten eine kaiser- li c h e Provinz. Abgesehen von der Art, wie ihre Verwaltung bestellt wurde, unterschieden sich ursprünglich die kaiserlichen Provinzen von den senatorischen auch noch dadurch, dass die Einkünfte der ersteren nicht in das, der Aufsicht des Senats unterstellte Staats- Aerar (aerarium), sondern in die, zwar auch für öffentliche Zwecke bestimmte, aber der ausschliesslichen Verfügung des Kaisers zu stehende

kaiserliche Kasse (fiscus) fielen. Da aber die kaiser liche Gewalt bald (schon unter Tiberius) die senatorische verschlang und die Kaiser mehr und mehr selbstherrlich über die Staatsmittel verfügten, so verlor jene Eintheilung der Provinzen allmälig ihre praktische, und im Beginne des III. Jahrh. durch Verschmelzung des „Fiskus'' mit dem „Aerar' auch die letzte formelle Bedeutung. 1 – Unter Augustus führten die Statthalter der kaiserlichen Pro vinzen den Titel Proprätor oder Legat im Gegensatz

zu den durch Prokonsuln regierten senatorischen Provinzen. Aber den nach Augustus erworbenen kaiserlichen Provinzen (deren Zahl sieh bis auf Trai an verdreifachte) scheinen schon vom ersten Anfang an theils ebenfalls „Prokpn so In', theils „Pr oprätören' und theils „Prokuratoren' (procuratores, Bevollmächtigte) als Statt halter vorgesetzt worden zu sein. Diese drei Arten kaiserlicher Statthalter unterscheiden sich aber keineswegs sachlich, sondern nur dein Range nach, indem die prokonsularischen (die den grösseren

Provinzen vorgesetzt zu werden pflegten) die oberste, die prokuratorischen dagegen die unterste Stufe einnahmen. Was Rätien insbesondere betrifft, so scheinen dessen Statt halter bis in die zweite Hälfte des II. Jahrh. procuratores, von dort bis gegen Ende des III. Jahrh, propractorcs (oder auch legati Augusti pro praetore — wörtlich: vom Kaiser statt des Prätors Abgeordnete) und endlich praesides (Vorsteher) geniessen zu haben. Denn dass Rätien um das Ende des I. Jahrh. noch von Pro kuratoren regiert

wurde, wird ausdrücklich gemeldet*) und dass unter Traian noch immer 11 Provinzen, unter welchen auch Rätien i n,„4i «Jäter noch zwischen Krongut (wozu namentlich I Immerlun wrote auch* Provi»«» g»WW») das kaiserliche Grundcigcntiium ui S taatsgii t unterschieden. Norirum Tracia et '<) Tacitus, hist. 1, It: »<>« Matmtama , 1act.a, Honcum, quae aliae (sc. provincia«) procuratoribua con

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