¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
Seite 179 von 546
Autor:
Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort:
Berlin
Verlag:
Weidmann
Umfang:
530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur:
II 103.237 ; II A-569
Intern-ID:
102465
eine Hauptrolle. Zwar war das Steuerwesen eigenen, vom Kaiser selbst ernannten Beamteten 3 ), welche wol auch mehreren Provinzen vorgesetzt waren, übertragen. Doch sollte der Statthalter sie kontrolliren. Da wir aus dem schon öfter erwähnten römischen Schriftsteller Strabo erfahren, dass die Rätier schon zur Zeit, als er dies schrieb, nämlich 33 Jahre nach dem sie unterworfen worden, ihre Abgaben ordentlich bezahlten 4 ), so mag es uns interessiren, zu wissen, worin dieselben bestanden. 5 ) Die Hauptsteuer
im römischen Reich war die Grund- und Kopfsteuer. Bis auf Augustus hatten die Provinzen nur Aversal- summen (die ursprünglich Kriegssteuern oder stipendia waren) oder Zehnten zu bezahlen. Augustus aber bahnte die Einführung einer ') 1. 2 Cor! The od. de curai pubi. Vili. 5) : Memorati Curiosi et Sta ti ornarli . . . crìmiaa indlcibus nuntianda memi neri ut et siili necessitatemi probationis incombere. — vgl. G o tli o f r e d u s, Komment, zu dieser Gesetzesstclle. Ter tullianus, Apologetic. 2: Latronibus