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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1872
¬Das¬ alte Raetien : staatlich und kulturhistorisch dargestellt
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Seite 421 von 546
Autor: Planta, Peter Conradin ¬von¬ / von P. C. Planta
Ort: Berlin
Verlag: Weidmann
Umfang: 530 S., 2 Faltbl. : Kt.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Rätien ; z.Geschichte Anfänge-1000
Signatur: II 103.237 ; II A-569
Intern-ID: 102465
, nach den vier königlichen Schiffen ein fünftes zu laden, und zwar ohne Zoll für die Waaren und ohne Entgeld für die Frachtberechtigung zahlen zu müssen, 3 ] Den Hof Zizers anlangend, so hätte derselbe, zufolge der Un tersuchung, welche Ludwig d. Fr. im J. 825 über die Anstände zwischen Bischof Victor und Graf Roderich pflegen Hess, ohnehin schon dem Bisthum gehören sollen. Da nun Otto, wie er ver sichert, diese Schenkung dem Bisthum zu dem Zwecke machte, um es für die durch die Sarazenen erlittenen

Einbussen zu entschädi gen, von denen er auf seiner Rückreise aus Italien durch eigenen Augenschein sich überzeugt haben will*, so ist man versucht anzu nehmen, jener Akt Ludwig des Fr. sei niemals zur Ausführung gekommen. In dieser Annahme wird man auch dadurch bestärkt, dass erst jetzt die Abtretung des Hofes Zizers an das Bisthum Chur von Graf Arnold von Lenzburg angefochten wurde, indem dieser ihn für sein sehr ni ser Kloster in Anspruch nehmen zu können glaubte. Im J, 967 entschied aber Otto

I. zu Constanz zu Gunsten von Chur. 4 ) Die kaiserlichen Schenkungen scheinen übri gens öfter nicht sehr überlegt gewesen zu sein. Ebenso war das nämliche Schifffahrts-Privilegi um, worüber Otto zu Gunsten des Bisthums verfügt, demselben schon im J. 343 von Lothar I. zugestanden worden. 5 ) 5 ) Dieses bischöfliche Weinumgeld tritt urkundlich zuerst im J. 1.300 auf (Mohr, Cod. II b- 2 ) Mohr, Cod. I n. 52. 3 ) „Iusuper navem episcopalem in lacu Rivano, quod antiquitate statutum est, post fi omini ras UH naves

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