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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
2003
Herrschaft und Untertan.- (Welschnofen ; 3)
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Seite 96 von 412
Autor: Pichler, Eduard / Eduard Pichler
Ort: Bozen [u.a.]
Verlag: Folio-Verl.
Umfang: 405 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 389 - 391
Schlagwort: g.Welschnofen ; s.Gerichtsbarkeit ; z.Geschichte<br>g.Karneid ; s.Gerichtsbarkeit ; z.Geschichte<br>g.Welschnofen ; s.Politik ; z.Geschichte<br>g.Karneid ; s.Politik ; z.Geschichte
Signatur: II A-26.249/3
Intern-ID: 493858
... und frei von aller Steuer, Abgabe und Vogtei«. 206 Am 13- März 1317 erhielt das Kloster Neustift von Frau Mechthild von Weineck den Kellnerhof in Welschnofen, der ebenso frei von der Vogtei war (»frei an alle vog- tey«) 20 * Dass die Vogteiabgabe wesentlich älter ist, ergibt sich von selbst aus den dargelegten Erwähnungen. Die dem Bischof von Brixen übertrage ne Grafschaft im Eisack- und Inntal war auch mit der Gerichtsbarkeit verbunden. Diese übertrug der Bi schof seinen Ministerialen (in die sem

Falle den Herren von Völs), die für ihre Tätigkeit (Rechtsschutz der Untertanen) die Vogteisteuer einhe ben konnten. 208 1411 gaben die Untertanen beim Streit mit den Liechtensteinern eine völlig andere Deutung der Vogteiab gabe: »Der alt Völser« habe diese Abgabe auf sie gelegt, nicht, um die Verwaltung zu finanzieren, sondern, wie sie wörtlich behaupteten, damit sie von jeglichem Militär- und Zu zugsdienste sowie von der Gewalt steuer befreit würden. Es ist nicht klar, um welchen Völser

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