Festschrift zu Ehren Emil von Ottenthals.- (Schlern-Schriften ; 9)
Begriff, Titel und Name des tirolischen Landes -Fürstentmus etc. 449 derselben Zeit und Gegend mit demselben Wortlaut ganz ständig in Verwendimg. Es fehlt mir zwar die Gelegenheit, dies an der Hand anderer Notariatsausfertigungen zu verfolgen, aber wir können die länger andauernde Formelhaftigkeit gerade der Erwähnung des landesfürstlichen Hofgerichtes an einem anderen Umstände ersehen. Yon den drei Söhnen Meinhards, die nach dessem Tode gemeinsam regierten, war der mittlere, Ludwig
, am 22. September 1305 und der älteste, Otto, am 25. Mai 1310 gestorben, so daß nur mehr der jüngste, Heinrich, als Alleinherrscher übrig blieb. Wenn also eine Urkunde vom 22. Mai 1311 noch von einer Mehrheit von Landesfürsten spricht, so ist dies am ■ehesten so zu erklären, daß der Notar in der Eile des Geschäftes die Formel, wie sie für die vorausgegangenen Jahre wohl paßte, gewohnter Weise weitergeführt hat, also ein Zeichen, daß sie in gleicher Gestalt fest eingebürgert gewesen ist. Der Titel Fürst
(princeps) und dann Landesfürst (princeps terre) wird also für den Grafen \ron Tirol hauptsächlich von Notaren in ihren Urkunden zuerst angewendet und in Schwung gebracht. Beide Notare, von denen wir das feststellen konnten, Otlin von Bozen und David von Meran, waren öffentliche Notare, die ihr Geschäft als Privatberuf aus übten, als solche auch Urkunden für den Landesfürsten und im Auftrage seiner Kanzlei schrieben, aber nie in deren Amtsverband eingetreten sind 1 ). Den Titel „princeps® konnten
sie leicht aus Schriftstücken der Reichskanzlei entnehmen; aber die Verwendung des Titels „princeps terre' setzte doch schon genauere Vertrautheit mit den verfassungs rechtlichen Begriifen der weiteren Umwelt voraus. Dieser Titel richtete sich eigentlich nach zwei Seiten, nach unten und oben, wie schon Ficker anführt 2 ). Einmal bezeichnete er das Oberhaupt des Landes, den Träger der Landesherrschafb gegenüber den Angehörigen derselben; andererseits aber doch nur einen solchen Landesherrn, der im Aufbau