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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1985
Dorfbuch Antholz
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Seite 28 von 236
Autor: Müller, Hubert / [Hubert Müller]
Ort: Niederrasen
Verlag: Eigenverl. Antholz
Umfang: 228 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 225
Schlagwort: g.Antholzer Tal ; z.Geschichte<br>g.Antholzer Tal ; s.Heimatkunde
Signatur: II A-7.219
Intern-ID: 171236
Antholzer Vogthöfe Differenzen erhoben. Der Richter von Bruneck wollte nämlich jenem von Rasen die Gerichtsbarkeit — die hohe und die niedere — nur über die Behausungen dieser Vogthöfe, innerhalb ihrer Dach traufe, zugestehen. Der Richter von Rasen beanspruchte für seine Gerichtsgewalt auch sämtliche zu den Vogthö fen gehörigen Ländereien, d. h., daß eventuelle Rauf händel, die „außer dem tropfstall“, wie sie es nannten, von ihm abgestraft werden konnten. Ein endgültiger Entscheid

, dem Stadtrichter zu Bruneck übertra gen, während mit Neurasen die Herren von Welsberg belehnt wurden. Aus einer Urkunde vom Jahre 1320 erfahren wir zum erstenmal, daß eine Gerichtsbarkeit des Hochstifts im Tale Antholz bestanden habe, die damals von den Amtsleuten der Grafen von Görz bestrit ten wurde, aber sicher ohne dauernden Erfolg. Vielmehr hatte, wie das Brixner Urbar von ca. 1400 angibt, fast jeder Hof in Antholz dem Amtsmann zu Bruneck ein „Malgeld“ zu reichen und dieser dafür die Aufgabe

, für die Veranstaltung der „Elichtaiding“ (Gerichtssitzung) zu sorgen. Das Weistum für das Gericht Antholz, das jedenfalls noch im 15. Jahrhundert entstanden ist, spricht vom bischöflichen Richter in Antholz, läßt aber deutlich erkennen, daß derselbe, ebenso der Fronbote, nicht im Tale seinen ständigen Aufenthalt hatte, sondern zu den Amtshandlungen aus Bruneck herbeigerufen wurde. Im Urbarbuch des Amtes Bruneck von 1493 wird bei den in Antholz gelegenen Gütern der Vermerk „Gericht Ant holz

zur Verfügung. Mußte der Fronbote von Bruneck eigens nach Antholz, erhielt er 6 Kreuzer, bei einem Hausbesuch dortselbst einen, bei einer Pfändung zwei Kreuzer. Vielleicht ist es auch ganz interessant zu wissen, wie in Antholz die Gerichtsbarkeit ausgeübt wurde. Eine, Urkunde aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts gibt folgende Hinweise: Der Stadtrichter von Bruneck ließ die Antholzer jährlich einmal zur „elich-taiding“, also zu einer allgemeinen Gerichtsversammlung, einberufen. Dieselbe wurde

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Bücher
Kategorie:
Geographie, Reiseführer , Geschichte , Südtiroler Dorfbücher
Jahr:
1985
Dorfbuch Antholz
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Seite 154 von 236
Autor: Müller, Hubert / [Hubert Müller]
Ort: Niederrasen
Verlag: Eigenverl. Antholz
Umfang: 228 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Literaturverz. S. 225
Schlagwort: g.Antholzer Tal ; z.Geschichte<br>g.Antholzer Tal ; s.Heimatkunde
Signatur: II A-7.219
Intern-ID: 171236
Ermahnung des Seelsorgers geglaubt, sich mit der Gemeinde Olang und Täufers an den Feind Europas gewagt und dafür blutende Wunden empfangen hat. Nicht bloß waffenfähige Männer, sondern auch Krumme und Greise gingen mit einem Hirtenstecken in der Hand nach Bruneck, in der Hoffnung, die Stadt einzunehmen, den Feind zu schlagen und das Vaterland zu retten.“ Die um Mitternacht des 30. November von allen Kirch türmen ertönenden Glocken verkündeten den abermali gen Aufstand der Bauern

, welche aus Berg und Talgegen Bruneck strömten, worin eine französische Besatzung lag, und belagerten sie. Dabei nahmen sie etwa 70 Franzosen gefangen, welche nach Oberrasen geliefert und dort im Heufieransitz von den Weibern bewacht und verpflegt wurden. Beim großen Angriff auf Bruneck am 2. Dezember erlitten die Fandesverteidiger schwere Verluste. Bei einem Ausfall fiel die französische Reiterei den Bauernscharen in den Rücken und haute und schoß alles nieder, was ihr in den Weg kam

Sießl, Räder, und Thomas Taferner, Weber. Der neue kommandierende General von Bruneck, Moreau, war, wie es scheint, auf die Antholzer nicht gut zu sprechen, denn er erließ an den Gemeindeanwalt folgenden Befehl: „Die letzten vorgefallenen aufrühreri schen Auftritte haben unleugbar bewiesen, daß die Ein lieferung sämtlicher Gewehre nicht mit jener Pünktlich keit erfolgt sei, welche die allgemeine Ruhe erfordert hätte. Alle Gewehre und die Munition sind ohne Verzug einzusenden. Sollte dieser Befehl

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