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Bücher
Kategorie:
Pädagogik, Unterricht
Jahr:
1862
Ansichten über das Verhältnis von Staat und Kirche zur Volksschule
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Seite 41 von 43
Autor: Mösmer, Josef / von Josef Mösmer
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 40 S.. - 2. verm. Aufl.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Tiroler Bothe. - In Fraktur
Schlagwort: s.Volksschule ; s.Kirche<br />s.Volksschule ; s.Staat
Signatur: 887
Intern-ID: 182630
Staat sei im Stande zu unterrichten; wo die Kirche hintrete, verderbe das Gras und ersterbe die Blüthe:c.' Den Unterricht in der Volksschule ertheilen Kirche und Staat; den Religions-Unterricht und mit diesem die religiös sittliche Erziehung besorgt die Kirche durch Geistliche und Lehrer, die in diesen! Anbetracht im Dienste der Kirche thätig sind; der Staat unterrichtet, indem er sür den Unterricht in weltlichen Gegenständen den Lehrplan festsetzt und die Lehrer zur Aus führung

desselben heranbildet und überwacht. Wenn dieser weltliche oder staatliche Theil des Unterrichtes vernach lässiget wird, kann es leicht dahin kommen, daß in Bezug auf die weltlichen Gegenstände in der Volksschule „das Gras verdirbt und die Blüthe erstirbt.' Zum Schlüsse noch eine Bemerkung zu folgendem Aus spruche in den „Randglossen' (Nr. 140). „Zur Durchführung des Lehrplanes gehört richtige Auf fassung desselben, Pflichtgefühl, beharrlicher Wille, praktische Tüchtigkeit, harmonisches Zusammenwirken

der Lehrkräfte und aufrichtiger Anschluß an den Bischof. Finden sich im Lehrper sonale diese Eigenschaften, so wird eine Schule blühen auch ohne Schulrath :c.' In den Erklärungen der „Ansichten' über den kirchlichen Einfluß auf die Volksschule liegt ein so aufrichtiger Anschluß an den Bischof, daß mehr Aufrichtigkeit wohl nicht verlangt werden kann. Auch in Schulaugelegenheiten, die nicht dem kirchlichen Einflüsse zustehen, würden sich Direktor und Lehrer an den Bischof sehr gerne um Rath und Beistand wenden

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