¬Die¬ Vögte von Matsch später auch Grafen von Kirchberg
bangen, falls mir Erzli. Sigmund deren gewährt oder gegeben hätte oder noch ertheilen würde, auch meine Freiheiten und Pfandschaften, welche mir oder meine Vorfahren vom Eric, Sigmund oder den andern Fürsten von Oesterreich ertheilt oder verschrieben worden, nach des Erzh. Sigmund Abgang — als Landesfürst zu bestätigen und mich dabei zu belassen * — so gelobe ich nach meinem Vermögen allen Fleiss anzuwen den, zu helfen und zu rathen, damit der Unwille und das Misstrauen, welches Erzh. Sigmund
gegen kön. Mt. haben und tragen soll, abgestellt und hingelegt und beide fürst liche Personen wieder in gutem Vertrauen und freundlichen Willen zu einander gebracht und den Herzogen von Baiern ihr Vornehmen und Suchuog gewendet, zer brochen und dieselben daran gehindert werden?), auf dass die östr. innern- und Vorlande, Grafschaften, Herrschaften etc., welche Erzh. Sigmund inne hat, nach dessen ohne männliche Leibserben erfolgten Ableben beim Hause Oester reich bleiben und davon nicht gedrungen
, gewendet oder verpfändet werden ; auch dass kön. Mt, mit gemeinen Eid genossen in Einigung, Verständnis« und Bündniss koname. — Ich gelobe auch jetzt und förderhin nach dem Ableben des Erzh. Sigmund mein Lebenlang mit allen meinen Schlös sern und Leuten kön. Mt. wider Jedermann ohne Ausnahme treulich zu dienen und dieselben dessen Leuten offen zu halten, auch mich selbst in allen Geschäften des röm. Königs auf sein oder seiner Hauptleute Erfordern willig brauchen zu lassen und kön. Mt, auf's Beste