Veste und Herrschaft Ernberg. - (Zeitschrift des Ferdinandeums für Tirol und Vorarlberg ; F. 3, H. 15)
Rottamaxm mit Zoll, Gericht, Rechten und Gilten an . gleich ward getädingt: 'der überlebende Theil soll die Güter des • verstorbenen lebenslänglich innehaben'; sterben beide ohne' Leibeserben, so-fällt , das, was Markgraf Meinhard erhalten, wieder.' an Baiern, so wie was H. Margreth überkommen, wieder an Oesterreich zurück 52 ). — Es wurde jedoch schon im folgenden Jahre eine Abänderung getroffen; denn am 5 September 1360 zu München thut Markgraf Ludwig kund : da seine Gemahlin Margreth
6000 11. einräumten, — und so kam Veste und Gericht Ernberg mit Tirol als völliges. Eigen thum an das Haus Oesterreich. — Jedoch schon im vorigen Jahre hatten die Herzoge erstere wieder zu Pfand gegeben, denn 1362 am Sonntag vor Martini zu Wien verpfänden Herzog. Rudolph von Oesterreich und dessen Brüder dein Conrad von Freiberg die Vesten Ernberg und Stein am ö ») Bair. Regesten, B. VIII. — äa ) Freiberg 1. c. S, 230. und Alf. Huber 1. c. Regest. 253 und Moo. boica B. IX.