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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 39 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
. Niemand, nicht e inm al der Kaiser, kann dieselben abändern. Von den Regalien, von welchen im Privilegium minus keine Rede ist, spricht das maius dem Herzog von Österreich den Wald- und Wildbann und das Judenschutzr recht zu. Außerdem hat sich Rudolf eine Reihe von Ehrenvorrechten zugesprochen und für alle Zukunft durch Aufnahme einer Art Meistbegünstigungsklausel vor gesorgt, daß Österreich von keinem andern Fürstentum des Reiches je überflügelt werden konnte, indem er bestimmte, daß alle Privilegien

und Freiheiten, die irgend ein Reichsfürstentum besäße oder in Zukunft erlangen würde, von selbst sich auch auf Österreich erstrecken sollten. So hat Herzog Rudolf ein stolzes Gebäude der Österreichischen Landeshoheit aufgerichtet. Es fehlte dazu nur die Bestätigung des Reiches und diese war vorerst, obwohl der Kaiser Karl IV. Rudolfs Schwiegervater war, nicht zu erlangen. Rudolf hat aber nichts desto weniger die von ihm aufgestellten Grundsätze wenigstens im Innern des Territoriums zur Konzentration

der herzoglichen Gewalt zur Geltung gebracht. Mit dem Satz, daß alle weltliche Gerichtsbarkeit innerhalb des Herzogtums vom Herzog zu Lehen rühren müsse, beseitigt er schmerzlos und mit einem Schlage alle in Österreich eingesprengten reichsunmittelbaren weltlichen Gebiete, indem er die wenigen reichsunmittelbaren weltlichen Herren zwang, ihre Besitzungen von Herzog zu Lehen zu nehmen und sich so seiner Landeshoheit zu unterwerfen. Wir haben schon gehört, daß Rudolf von der unbeschränkten Erwerbsbefugnis

und dem Satz, daß Belehnungen als vollzogen zu gelten haben, wenn der Herzog dreimal schriftlich aber vergeblich darum angesucht hat, bei der Erwerbung Tirols Gebrauch gemacht hat. Und auch sonst hat Rudolf keine sich bietende Gelegenheit verabsäumt, sich auf die unechten Hausprivilegien zu berufen, denen gemäß er den Titel Pfalzerzherzog und Erzherzog führte. Hatte Herzog Rudolf keine Ursache, mit seinem Schwiegervater Kaiser Karl IV. zufrieden zu sein, so sehen wir ihn doch mit dem Kaiser in allen großen

Kulturtaten wetteifern. Karl IV. gründete 1348 in Prag die erste Universität im Deutschen Reiche, Rudolf folgte 1365 mit der Gründung der Wiener Universität. Karl schuf in Prag ein Erzbistum. Rudolf wollte den Passauer Bischofssitz nach Wien verlegen und da das nicht durchführbar war, gründete er in Wien eine unabhängige Propstei mit einem Kollegiatkapitel. Wie Karl 1344 den St. Veitsdom in Prag zu bauen begann, so legte Rudolf 1359 den Grundstein zum gotischen Ausbau der bis dahin romanischen

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 16 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
Die Habsburger stammen von der Habichtsburg oder Habsburg im Aargau in der Schweiz. Rudolf war nicht etwa ein bescheidenes Gräflein, sondern einer der mächtigsten Fürsten des Reiches. Er war im Südwesten Deutschlands, namentlich in der Schweiz und im Elsaß und Schwaben, reich begütert und hatte sein Besitztum zu einem landesfürstlichen Territorium ausgestaltet. Es entstand nun die Frage, wie wird sich die wiederhergestellte Reichsgewalt zur Reichsgründung Ottokars verhalten ? Rudolf setzte

sich zum Ziele, die Rechte des Reiches nach allen Seiten hin zur Geltung zu bringen, den böhmischen König, seinen Mundschenk, der sich an der Wahl nicht beteiligt hatte und ihm die Anerkennung versagte, zum Gehorsam zu zwingen und ihm die Länder wieder abzunehmen, deren er sich während des Zwischen- xeiches bemächtigt hatte. Dabei schwebte Rudolf auch der Plan der Vergrößerung seiner Hausmacht vor. Rudolfs Vorgehen gegen Ottokar war ruhig und bedächtig und wich nicht um Haaresbreite vom Boden des Rechtes

, um sich in das Gefüge des Reiches eingliedern zu können. Nur die Waffen konnten entscheiden. Im Sommer 1276 zog Rudolf mit einem Reichsheer bestehend aus der Ritter schaft des Reiches aus Schwaben, Franken und vom Rhein donauabwärts und drang in Österreich ein und gelangte bis Wien. Rudolf betrat hiemit an der Spitze eines Reichsheeres zum erstenmal öster reichischen Boden, auf dem sein Haus groß und mächtig werden und zu einem Reich gelangen sollte, in dem die Sonne nicht unterging. Rudolfs Freunde Meinhard

von Tirol und dessen Bruder Albert von Görz drangen in Kärnten, Krain und Steier mark ein. Vor einer solchen Machtentfaltung des Reiches mußte Ottokar kapitulieren. Im Frieden von Wien am 21. November 1276 stellt Ottokar Österreich, Steiermark, Kärnten und Krain dem Reiche wieder zurück, wogegen ihn Rudolf mit Böhmen und Mäkren belehnte. Als aber das Reichsheer abgezogen war, bereute Ottokar seine Nachgiebigkeit und es mußte zu einem neuen Waffengang kommen, bei welchem sich Rudolf

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 37 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
, die den ganzen Südosten Deutschlands beherrschten, leer ausgingen und auch von den Vorrechten, welche mit der Kurwürde verbunden war, ausgeschlossen waren. Die trotz des Widerspruches Österreichs erlassene Goldene Bulle Kaisers Karl IV. vom Jahre 1356 hat nun diesen durch die geschichtliche Entwicklung herausgebil deten Rechtszustand für immerwährende Zeiten festgelegt. Diese Lage der Dinge fand der erst 19jährige Herzog Rudolf IV. vor, als er im Jahre 1358 seinem verstorbenen Vater Herzog Albrecht

II. in der Regierung folgte, und sein Regierungsantritt bedeutet für die Weiterentwicklung der Landes hoheit in Österreich einen wichtigen Markstein. Der frühreife, ehrgeizige und zielbewußte Herzog Rudolf, der die für seine Zeit sonst ganz unerhörte Auffassung vertrat, daß aller Ruhm und alle Macht des Fürsten tums in dem festbegründeten Glücke der Untertanen beruhe, wollte die durch Erlassung der Goldenen Bulle Österreich angetane angebliche Zurücksetzung nicht ertragen. Er strebte nicht nur eine den Kurfürsten

gleiche Stellung an, sondern seine Pläne gingen noch weit darüber hinaus. Er strebte nach Erweiterung der Landeshoheit auf allen Gebieten der Verfassung und Verwaltung bis zur voll ständigen Unabhängigkeit vom Reiche, Dieses Ziel suchte Rudolf durch das in jene Zeit nicht ganz ungewöhnliche, aber deswegen nicht entschuldbare Mittel der Urkundenfälschung zu erreichen. Solche Urkundenfälschungen jener Zeit dürfen wir nicht mit dem Maße messen, das wir heute für derlei Dinge anzulegen pflegen

. Urkundenfälschungen kamen in jener Zeit sowohl in klerikalen wie in laikalen Kreisen gar nicht selten vor. Sie wurden nicht nur angewendet, um neue Rechte sich zu verbriefen, sondern vielfach auch um einen schon bestehenden Rechtszustand zu stabilisieren, also sich für schon bestehende Rechte einen Rechtstitel zu verschaffen. Im Falle des Herzogs Rudolf überwiegt den Tadel, mit dem wir nicht zurück halten dürfen, die Bewunderung für die Genialität Rudolfs, mit welcher er sein Werk für die hohen idealen Ziele

, die er sich gesetzt hat, vollführte und mit welcher er die größten Geschichtsforscher bis in die neueste Zeit herein täuschte. In der herzoglichen Kanzlei wurden im Winter 1358/59 eine Anzahl von Ur kunden fabriziert, die unter dem Namen der unechten österreichischen Hauspri vilegien bekannt sind. Im Mittelpunkt dieser Fälschungen steht jenes Privileg, welches Rudolf an die Stelle des echten im Jahre 1156 ausgestellten Freiheitsbriefes setzte und welches daher wegen der viel weitergehenden Freiheiten Privilegium

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Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 57 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
es ist nur beim Versuche Rudolfs geblieben. Weder die Anerkennung des Reiches war zu erlangen, noch haben die Habsburger selbst sich an diese Nor mierung gehalten. Solange Rudolfs Brüder minderjährig waren, hat Rudolf tatsächlich allein regiert, rechtlich freilich auch im Namen seiner Brüder. Als aber die Brüder voll jährig wurden, mußte sich die Sachlage ändern. Rudolf ließ sich zwar in seinem großen Streben durchaus nicht irre machen, sah aber ein, daß er auf dembeschrittenen Wege nicht zum Ziele kommen

könne. Daher versuchte er es auf einem andern Weg, auf dem Wege des Vertrages. Am 18. November 1364 schloß Rudolf mit seinen beiden Brüdern Albrecht und Leopold einen Hausvertrag, der sich äußerlich zwar als Interpretation der Hausordnung ihres Vaters Albrecht II. vom Jahre 1355 ausgibt, in Wirklichkeit aber auf ganz neuen Prinzipien beruht. Er ist getragen von dem Streben nach Vereinigung des Prinzipes der Gleichberechtigung aller Brüder mit dem des Vorzugs der Erstgeburt. An dem Grundsatze

haben sollte, als ihm die andern übertragen. Namentlich sollte keiner ohne Zustimmung des Ältesten ein Bündnis schließen oder einen Krieg anfangen. Da der Älteste aller Bürde trägt, so soll er auch „die obriste Kost und den größten. Hof' haben. Den jiingern Brüdern soll er nur soviel zu geben verpflichtet sein, daß sie ihrem Stande gemäß „fürstlich und schön' leben könnten. Leider konnte Herzog Rudolf sein begonnenes Werk nicht vollenden. Schon im folgenden Jahre 1365 raffte ihn in der Fülle seines Schaffens und in der Blüte

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 20 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
waren. Als Herzog Albrecht 1358 starb, setzte sein Sohn Herzog Rudolf IV. die Be mühungen seines Vaters fort und führte sie zu einem erfolgreichen Ende. Nachdem die erste Ehe Margarethens mit dem Luxemburger Johann Heinrich als ein matri- monium non consumatimi schon im Jahre 1349 vom Papste gelöst worden war, haben die päpstlichen Bevollmächtigten am 2. September 1359 in München Mar garethe und Ludwig dem Brandenburger von dem Ehehindernis der Verwandtschaft Dispens erteilt, den Bann und das Interdikt

aufgehoben, ihre Ehe eingesegnet und die Kinder legitimiert. Aus Dankbarkeit vermachte Margarethe in einem Brief vom gleichen Tage das Land Tirol für den Fall, als sie, ihr Gemahl und ihr Sohn ohne leibliche Erben mit dem Tode abgingen, dem Herzog Rudolf von Österreich und seinen Brüdern, Markgraf Ludwig ist im September 1361, Meinhard III. am 13. Jänner 1363 gestorben und schon wenige Tage später übergab Margarethe in Bozen an Herzog Rudolf, der persönlich herbeigeeilt war, das Land Tirol (fürstentum

war und nun die Regierung übernahm. Hier wollen wir eine interessante Beobachtung einschalten. Margarethe hätte nur über ihre allodialen Güter, nicht über das Land, das ja vom Reiche zu Lehen ging, verfügen können (ebenso wie einst Ottokar von der Steiermark). Aber Herzog Rudolf wußte diese Klippe zu umschiffen und hatte für diesen Fall schon vor gesorgt. Die österreichischen Herzoge hatten angeblich die unbeschränkte Erwerbs befugnis, wie sie den Kurfürsten in der Goldenen Bulle (1356) verbrieft war. Jeder mann

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1936
Vorlesungen über die ideellen und historischen Grundlagen des österreichischen Staates
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Seite 15 von 85
Autor: Kogler, Ferdinand / von Ferd. Kogler
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: 80, [4] S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staatsrecht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.389
Intern-ID: 87771
außergewöhn licher Bedeutung. Der deutsche Dichter Ulrich von Eschenbach nimmt ihn für sein Alexanderepos zum Vorbild des großen Welteroberers und läßt Alexander den Gr. den böhmischen Löwen im Schilde führen und Grillparzer hat in ihm ein Vorbild Napoleons gesehen. Die Frage war nur, wird sein Reich Bestand haben Ì Am 1. Okt. 1273 wurde der 55jährige Graf Rudolf v. Habsburg zum deutschen König gewählt. Damit wax eine neue Zeit angebrochen, insbesondere eine für Öster reich entscheidende Zeit

, damit hatte die „kaiserlose, die schreckliche Zeit', das deutsche Interregnum, ihr Ende gefunden. Rudolf, geboren am 1. Mai 1218, war ein Patenkind des Kaisers Friedrich II. und stand in den Kämpfen zwischen Staufern und Weifen und zwischen Staufern und dem Papste auf Seite der Staufer. Aber trotz seiner staufischen Gesinnung erhielt er als König die Anerkennung des Papstes Gregor X. — Diese Anerkennung durch den Papst suchte insbesondere Ottokar zu hintertreiben, indem er in einer Denkschrift dem Papste vorstellte

, daß er für die Sache Roms vom Deutschen Reiche nichts mehr zu erwarten habe, wohl aber alles vom neuen großböhinischen Reiche. Böhmen sei das starke Bollwerk der christlichen Kultur. Ja Ottokar erklärte sich auch bereit, einen Kreuzzug zu unternehmen, wenn der Papst ihm seinen Besitz stand garantiere. Aber der Papst ließ sich dadurch von Rudolf nicht abbringen, sondern ermahnte Ottokar, sich als deutscher Reichsfürst dem Reichsrecht zu fügen.

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