Akademische Vorlesungen über die Geschichte Tirols bis zur Vereinigung mit Oesterreich
Vollmachtträgern zu bestim mende Zeitsrist hindurch von einander getrennt geblieben seien, und der Herzog von Oesterreich die Versicherung gebe, daß eine bleibende Ehetrennung nur Aergermß verursachen würde; ertheile er — der Pabst — die Vollmacht, sie von den Ehehindernissen zu dispmsirew wieder zu verbinden, und ihre Kinder für ehelich zu erklären. — Als mittlerweile, am 12. Jänner 1358, der Abt von St. Lam brecht, und am 17. Juli dcsselbrn Jahres Herzog Albrecht von Oesterreich starben, traten
mit Bewilligung des Pabstes vom 13. April 12Q9 deren Nachfolger, der Abt Peter von St. Lambrecht und der Herzog Rudolf von Oesterreich, in deren Vermitter-Rollen ein. Am 29. August 1359 erklärte der Markgraf den päbstlichen Kommissarien, daß er dem Stifte Trient alle dahin gehörigen Güter, die er seit zwölf Iahren ungerechter Weise in Besitz gehabt, zurückgestellt habe, und brachte zum Beweise dessen eine gesiegelte Bestätigung des bischöflichen Kapitels von Trient2). Da er überdieß alle übrigen vom Pabste