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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1848
¬Die¬ alte ständische Verfassung Tirols
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Seite 60 von 66
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: VI, 56 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur. - Xerokopie
Schlagwort: g.Tirol ; s.Ständische Verfassung ; z.Geschichte
Signatur: II 59.202 ; II 102.257 ; II 157.302
Intern-ID: 147371
Si geschlagen, und darnach eine vcrhältnißmäßige Steuer erhoben; die Handwerker, welche Meister waren, wurden mit einem Ort, d. i. mit 15 Kreuzer des Jahres in dem Anschlage be griffen. Es war also unter Herzog Sigmund neben der auf die Städte und Gerichte entfallenden Feuerherd e besten e- rung auch eine Art Ein kommen sten er für den Adel und die Prälaten, und eine Art Gewer-bestcuer für Kaufleute und Handwerker eingeführt worden. Die Einhebung der Steuer geschah bereits in zwei Fristen

und durch eine eigene aus vier Ständemitgliedern zusammengesetzte Kommission. Ueber die Verwaltung und Verwendung der Steuergelder wachte noch überdieß eine Kommission von weiter« vier Aus- fchuAaiännern je einem aus jedem Stande. Von jetzt an begegnen wir bis über die Mitte des sech zehnten Jahrhunderts herauf keiner neuen Steuer mehr. Die Türkenhülfe und die Besteuerung des Laiides zur Ablö sung verpfändeter Gerichte und anderer landesfürstlicher Gü ter wiederholte sich zwar in der vorbeschriebenen Weife oft

sich denselben unterzogen. Da her ließen sich die Stände von dcu Fürsten keine Steuer ge bietheu, sondern uuterhandelteu mit ihnen über die gestellte Forderung, wie über einen freiwilligen Vertragsgegenstand. Bewilligte« sie das fürstliche Begehren, so mußte ihnen jedes mal ein Revers ausgestellt werden, welcher dahin lautete, „daß die Bewilligung von Seite der Stände freiwillig ge stehen, und sie ihrem alten Herkommen und Freiheiten keinen Eintrag thun, und für die Zukunft keine Verbindlichkeit be gründen

soll.' Dieser Wachsamkeit der Stände musi es Vor züglich zWefchrieben werden, daß das Land, wie gesagt, bis über die Mitte des sechzehnten Iahrhiinderts so ziemlich steuer frei/ wenigstens ganz schuldenfrei blieb. Mit dem Jahre 1573 wurde es jedoch anders. In diesem Jahre mußten die Stände 4*

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1869
Kaiser Joseph II. und Leopold II. : Reform und Gegenreform 1780 - 1792
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Seite 308 von 339
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Prandel
Umfang: 333 S.. - Separat-Ausg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Joseph <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, II.> ; s.Reformpolitik ; <br />p.Leopold <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, II.>
Signatur: II 116.215
Intern-ID: 106471
Unter den alle Provinzen gleichmäßig und am meisten ausregenden Reformen Joseph's hatten sein neues Steuersy stem, die Beseitigung der landständischen Provinzial -Verfafsung und die Neuerungen im Kirchenwesen die lautesten Klagen hervor gerufen. Leopold II. hob bereits am 6. April 1790 das Steuer system für den ganzen Umfang seiner Länder auf, „bis ruhigere Zeiten', wie das hierüber erlassene Patent sich ausspricht, „erlauben würden, die Gebrechen, welche sich allenfalls im alten Steuersuße

befinden mögen, in reifere Erwägung zu ziehen, und nach Einver nehmung der Stände die den Umstanden angemessene Abhilfe zu treffen'. Das Steuersystem Joseph's wird in dem Aushebungs- Patente als etwas im Ausmaße der Steuern unrichtiges, dem Staatseinkommen selbst nachtheiliges bezeichnet. „Die Haftung der ganzen Gemeinde', so wird weiter bemerkt, „fällt besonders dem fleißigen Wirthe, der für die unfleißigen und sogar für die in Ab führung ihrer Steuer saumseligen Grundobrigkeiten Zahlen muß

, zur beschwerlichen Last, und bereitet allmälig den Ruin ganzer Ortschaften^, vor; so wie sie jedem Kontribuenten schon deß- wegen lästig ist, weil keiner im voraus wissen kann, wie viel er über seine eigene Steuer sür Andere jedes Jahr beizutragen haben werde. Die vorige Regierung würde selbst/ meinte Leopold, „dieses System wieder aufgehoben haben, wenn alle widrigen Folgen desselben durch die Erfahrung damals schon so bestätigt gewesen wären, wie sie gegenwärtig vor Augen liegen'. Allgemein war die Freude

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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1869
Kaiser Joseph II. und Leopold II. : Reform und Gegenreform 1780 - 1792
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Seite 180 von 339
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Wien
Verlag: Prandel
Umfang: 333 S.. - Separat-Ausg.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Schlagwort: p.Joseph <Römisch-deutsches Reich, Kaiser, II.> ; s.Reformpolitik ; <br />p.Leopold <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, II.>
Signatur: II 116.215
Intern-ID: 106471
II. so charakteristisch als den Sohn seiner Zeit wie hier; allein anch in keinem andern Puncte berührte Joseph das schlagende Herz seines Staatskörpers schmerzlicher, als gerade im Puncte des Steuer wesens, wo die Interessen so leicht zu verletzen und auch am leichtesten der heftigste Widerstand aufzuregen war. Auf welchem philosophisch-staatswirthschastlichen Stand- puncte Kaiser Joseph sich befand und von welchem Gesichts puncte er die Dinge ansah, bezeugen am besten die Worte des von ihm selbst verfaßten Entwurfes

für das Steuer-Reguliruugs- Gesetz. „Ein klarer und richtiger Steuerfuß', sagt der Kaiser, „ist gewiß das größte Glück eines Landes. Durch diesen allein erhält man das eigentliche Mittel, den wahren Bedarf des Staates auf die billigste und wohlfeilste Art zu sammeln und alles Gute im Lande zu stiften. Der Grund und Boden, den die Natur zu des Menschen Unterhalt angewiesen hat, ist die einzige Quelle, aus welcher alles kommt und wohin alles zurückfließt, und dessen Existenz trotz aller Zeitläufte beständig

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