¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
kaum war Herzog Sigmund abgereist, als der Cardinal eine Stimmung an , sich wahrnehmen ließ, die nicht wenig überraschen mußte. Sie offenbarte sick) sogleich in einem Ausbruche des Unmuthes gegen dm Pfarrer von Bruneck, nach solchem Frieden ward der Cardinal gefangen genommen und gehalten viel Tag, und der warm viel mehr denn vor dem-Frieden. Es wurden auch viel Ding, deren früher in der Tading des Friedens nicht gedacht worden, wider Recht und gewaltiglich mit Drohung besonders des TodeS
erlangt. Darnach an S. Marxtag (25. April) ward der Cardinal ledig.' — An einer andern Stelle (Handlung zu . p- 350) heißt cS : „Und der Friede ward beruft aber nicht gehalten, sondern für und für viele Tage darnach beschwert, denn Sigmund betrachtete seinen Glimpf nicht, da er den Cardinal in feinen Händen hatte, drang er von ihm, was er wollte.' — Zn einem Schreiben an den Doge von Venedig dd. 15. Sept. 1401 drückt itch Cusanug wie folgt auö: ..Seit vestra seTeiiitas, quantam sum passus injuriam
, proditorie deeeptus ab eo, qui vasallus meus esse debuit ... ad pacis trnctatum multi- pliciter vocatus in sacra paschali festivitate obsessus . . . demi'mgue vüiier captus et tractatus sum, ae contra Deuin et honorem pluribuS diebus eiiam post data-M mihi paeem detenius, e&actionatiis alque spolialv.s, demum hoc pacto dimissus, ut scilicet ei absolutionem ab excommunicationo justa posse impetraretn.' Cod. Cusan. p. 120. — Dagegen berichtet Herzog Sigmund in seiner Verteidigungsschrift (dd. Innsbruck
und auszusenden und Botschaft zu fertigen heimlich und offenbarlich ungehindert von uns und den un Ceni. Und was ferner zu Vrauncck geschehen, das ist alleö gehandelt warben mich feinem Begehren, Wissen und Willen, ohne cinigerlei Drohung oder Nötigung, und nach Laut der RichtigungSbriefe darüber besagend.' Herzog Sigmund?. Darstellung findet ihre kräftigste Unterstützung in dem vom Cardinal am 23. April an den Papst ausgefertigten Schreiben. Wer wollte behaupten, Cufanuö habe diejen Brief als ein Unfreier