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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 118 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Man fichi es der llcficrciufimft auf bot ersten Blick ait, daß Sigmund in den Unterhandlungen mit dein Cardinal nicht jenes Entgegenkommen, nnd aufrichtige Anschließen fand, welches die Tridentiner .Conlpactaten auszeichne!. Cufanus unterhandelt mit dem Tirolischen Landesfürsten nicht als Einer, den schon vielfache Bande mit dem Lande verknüpft hatten, der gewifsermassen ein Mitglied der Stände geworden war, und ans dm Landtagen Sitz und Stimme hatte; sondern als Einer, der wie ein unabhängiger

Fürst mit Seinesgleichen Schutz- und Trutzbündnisse schließt. Es ist möglich, daß vor dem Geiste des Cusamls schon damals jene Theorie über seine fürstliche Stellung und über sein Verhältniß zum Herzoge Sigmund vollkommen ausgebildet dastand, die er später z. B. 1460 und 1.461 mit der größten Schärfe bezeichnete, und deren Hauptinhalt darin bestand, daß im Umfange des Bisthums Brixen nur der Bischof Fürst, der Gras von Tirol aber nur Basall der Bischöfe vou Brixen, Trient und Chnr sei

, und die Vogtei über die genannten Gottes- Häuser allein der freien Wahl derselben zu verdanken habe. >3) Auf der andern Seite hatte sich aber auch Herzog Sigmund, wie alle seine Hand- lmigen bewiesen, jene Grundsätze von landessürstlicher Oberherrlichkeit, welche auch die Bisthümer des Landes zu umfaßen habe, und die er bald bei hes- tiger werdendem Streite der Theorie des Cardinals mit derselben Schärfe entgegen hielt, bereits ausgebildet. ' 2i ) dankenstr!ch ausgefüllt wurde. Sinnacher hätte die Aeußerung

des Cardinals, in welcher er dcn Herzog als seinen nnd deS Gotteshauses Vogt und Schirmer anerkannte , nicht für das entbehrlichste halten.sollen. 23) Z. B. in der Antwort ans die unter dem 5. Sept. 1400 dem Erzbischofe von Salzburg zugesandte Rechtfertigung Sigmunds, in welcher der Cardinal hervorhebt, daß die Grafen von Tirol nur durch die Gnade der Bischöfe von Briren zu der Vogtei und dcn Stiftölehen gekommen seien und dann fortfährt! „jedoch Sigmund auZ den Fürsten von Oesterreich, dessen Vorder

sind, und daß das Stift j« Brichst n ein Herzoge licheö F ü r st enth n m ist, darin ein Bischof als ein Fürst des Reichs durch dcn röm. Kaiser gesetzt würdet/' «Handlung Ms. im InnSbr. Archiv ohne Datum.) 24ì Z, B. in der eben genannten dem Erzbischose von Salzburg zugesendeten Vertheidigung seiner Rechte, ivo Sigmund sagt- „Das Fürstcnthum der Grafschaft Tirol hat seine Kreise, Cohärenzien, Vogtei, Herrlichkeit und Oberkeit , darin der Stift zu Briren nicht allein bei Zeiten der Regierung der Fürsten

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