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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 388 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
in Schwaben. —' Herzog Sigmund und Bischof Johann von Brixen begünstigen die Stiftung. — Der Erstere verwendet sich bei Cufanus für ihre Förderung. ■ CusanuS entzieht sie dem Einfluße des Herzogs und macht sie ausschließend von sich abhängig. — Am 24. Mai läßt der Cardinal den Syuodalbefchluß und einen Drohbrief a» den Thoren von Sonnenburg anschlagen. — Schritte der Äbtissin Verena. — Sigmunds Einschreiten. — Der Cardinal bewilligt einen Aufschub der Refornwornahme. Die Nonnen von Sonnenburg laßen

eine feierliche Verwahrung gegen die Reform maß- regeln zum Schuhe der weltlichen Rechte ihres Stiftes verfassen, und übertragen dem Herzoge Sigmund die Schirmvogtei des Klosters. — Die Enneb erger, sich stützend auf Cufanug, verweigern die Anerkennung des herzoglichen RechtötageS. — Ihre Vcrurthei- lung. — Sigmund verlangt von CusanuS einen weitem Aufschub in der Sonnenburger Neformangelegenheit. — Weigerung des Cardinals. — Sigmund fordert Anerkennung seiner vogteilichen und landessürstlichen Rechte

über die Forderung deS Cardinals CusanuS. — Herzog Sigmund nimmt sich ihrer an und tritt dem Cardinal hindernd in den Weg. — CusanuS begibt sich nach Rom und läßt sich mit größeren Vollmachten zur Reformation der Tiroler Klöster.ver- ichen. — Gründe, warnm sowohl der Papst aiS auch CusanuS nebenbei beschwichtigend in Tirol einwirken wollen. — Privilegium für BrircN. — Privilegium für Sigmund. — Der Papst verzichtet aus die Reservationen in der Brirner, Trientner und Churer-Diöcese, und verspricht den kanonischen

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 231 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
sich laden, besuchen ihn die herzoglichen Räthe, und bemühen sie sich ihn zu beruhigen und den Argwohn ihn: zu benehmen, so sind daö alles Handlungen der Hinterlist und ein aus seine Täuschung berechnetes Spiel. Daß ein vom Cardinal erbitterter Edelmann die Wege belagert, und an tfjm auf dem Heim wege Gewalt üben will, ist ihm der sprechendste Beweis, daß Herzog Sigmund ihn, nach bem Mißlingen des Attentats in Innsbruck, auf der Heimreise ver- Nichten wollte. Die Macht, welche der dem Cardinal

der Sicherheit wegen beigegebene herzogliche Kämmerer Gerwick von Rottenstein über den Gufidauner zu haben versichert, und das Gebot des Herzogs an den letztern, von der Klause abzuziehen, deuten nur auf das innigste Einverständniß zwischen Beiden. Kurz, Alles wird mit argwöhnischen! Blicke betrachtet, und Susanns sieht sechsmal die augenscheinlichste Todesgefahr vor sich, mit welcher Sigmund ihn bedrohen läßt. Die gravierendsten Momente wären allerdings die nächtliche Waffen ergreisung in Innsbruck

und die Wegelagerung des Gufidauners. Allein die Beweise sür das erste beruhen auf der Aussage eines Weibes, und es muß mit Recht gefragt werden, ob sich Cnsanus aus keinem andern Wege von der Wahrheit eines so wichtigen Vorfalles und einer so schweren Anklage gegen Sigmund überzeugen konnte. Gab es unter den zweihundert Theilnehmern keine größere Autorität als die eines Werks? Was das zweite Moment anbelangt, so ist die Behauptung, daß die Wegelagerung des Gufidauners in Sigmunds Auftrage oder im Einverständnisse

mit ihm geschah, durch nichts bestätigt, vielmehr das Gegentheil zu erweisen. Trägt also die Cusanische Darstellung selbst schon das Gepräge eines von Argwohn und Furcht erzeugten Phaniasiegebildes an sich, so wird dies, wenn wir die Zeug- nisse der andern Partei vernehmen, noch ausfallender, indem dieselbe die Be- schuldigungen des Cusanus zum Theile geradezu als Erfindung zurückwies, zum Theil zeigte, daß die Dinge sich ganz anders verhielten. Sobald nämlich Herzog Sigmund von der schweren Jnzicht

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Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 70 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
vor der Hand keine Notiz von der Maßregel. T - Cusanus wendet im Gegensatze zu Sonnen- bürg einer andern weiblichen Klostergemeiude, den Waldschwcstcrn im Hallthale, seine Gunst in hohem Maße zu. Das Hallthal. Die Wcldbrüder Jakob Frankfurter und sein Gefährte. Beide überlaßen ihre Klause und Kapelle Waldschwestern aus Kirnbnrg in Schwaben. Herzog Sigmund und Bischof Johann von Brixen begünstigen die Stiftung. Der Erstere verwendet sich bei Cusanus für ihre Förderung. Cusanus entzieht sie dem Einflüsse

des Herzogs und macht sie ausschließend vou sich abhängig. — Am 24. Mai läßt der Cardinal den Synodalbeschlnß und einen Drohbrief an den Thoren von Sonnenvurg anschlagen. Schritte der Äbtissin Verena. Sigmunds Ein- schreiten. Der Cardinal bewilligt einen Ausschub der Nesormwrnahme. Die Nonnen von Sonnenburg laßen eine feierliche Verwahrung gegen die Reformmaßregelu zum Schutze der weltlichen Rechte ihres Stiftes verfassen, und übertragen dem Herzoge Sigmund die Schirmvogtei des Klosters. - Die Enneberger

, sich stutzend aus Cusanus, verweigern die Anerkennung des herzogliche» Rechtstages. Ihre Verurtheilung. — Sigmund verlangt von Cusanus einen weitern Aufschub in der Sounenburger Reform- aiigelcgenheit. Weigerung des Cardinals. Sigmund fordert Anerkennung seiner vogtei- lichen und laudesfiirstlicheu Rechte. Ausweichende Antwort des Cardinals. Unauf- richtige Unterhandlung zu Innsbruck. Der Herzog nimmt Sonnenburg urkundlich in seinen Schutz. Der Streit wegen des Stiftes Sonnenburg war also bereits dahin

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Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 356 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
hatte, und noch weiter außerordentlich begünstigte, Diese ebenso einseitige als gewaltsame Wegnahme der kärntnerischen Be- sitzungen des Hauses Cilly und Görz durch den Kaiser,^) noch mehr aber die Ueberlaßung von Lienz und Bruck an Johann von Wittowetz konnte für Herzog Sigmund keine gleichgültige Sache sein. Nichts davon zu sagen, daß seine Ansprüche auf die Grafschaft Ortemburg lß ) nicht berücksichtigt worden warm, konnte er in der Hebergabe, der Gränzorte Tirols an einen so un- ruhigen Kriegsmcmn, wie Wittowetz, Zumal

bei der Stellung, die Herzog Sigmund dem Kaiser und dem Cardinal Cusanus gegenüber einnahm, nur eine besorgnißerregende Maßregel erblicken. Es erwachte der Verdacht und die Furcht, daß zwischen dem Kaiser, Wittowetz und dem Cardinal ein ge- Heimes Einverständmß auch gegen ihn entweder schon bestehen, oder leicht ein- 12) Herrmann: Gesch. von Kärnten II. 169. 13) Gehorsam- und PflegrcverS des Andreas von WeiSpriach dd. Luenz 13. Febr. 1460 im Archiv für Kunde Ssterr. Geschichtsq. X. 233. 14) Urf. dd. Wien

und Görz hatten Erzherzog Albrecht und Herzog Sigmund ebensoviel Anspruch als der Kaiser. Sollten sie in Besitz genommen werden, so konnte Friedrich dies nicht mit Beseitigung seiner Verwandten thun. 16) Schloß u. Grafschaft Ortemburg war am 25, Jänner 1455 von dem Grafen Ulrich v. Cilly dem Herzoge Sigmund für 200.000 Goldgulden verpfändet worden. Chmel: Fontes II. p. 175.

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Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 74 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Tirolerniädchen zur Beftiedigung ihrer Begierde nach einsamen Leben nicht wie bisher aus dem Bisthume scheiden müßten «), sondern im Lande selbst dazu Gelegenheit fänden, überließen sie die Klause und Kapelle im Hallthale etlichen ehrbaren und gottesfürchtigen Waldschwestern, die mit Zustimmung des Herzogs Sigmund und des Bischofes Johannes von Brixen aus dem Waldhause Kirnburg in Schwaben, Constanzer Diocese, dahin kainen. 7 ) Die neue weibliche Stiftung fand Gnade in den Augen des Bischofes

und des Herzogs; jener nahm sie in seinen geistlichen, Sigmund in seinen landes fürstlichen Schutz. Der Herzog stiftete den Schwestern Almosen aus dein Pfannhause zu Hall^), und genehmigte Schenkungen, die ihnen von andern gemacht wurden, 9) Der Bischof gab ihnen eine Regelt), forderte die Gläubigen mit Verleihung vieler Abläße zum Almosen und zur Unterstützung der neuen Gründung auf, verbot allen Christenmenfchen die Waldschwestern in ihrem geistlichen Leben und Wesen innerhalb und außerhalb ihrer Wohnung

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