¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
des Erzherzogs Ferdinand, Gemahls der Philippine Welser (1564—1595), weil unter diesem Fürsten Verhältnisse eintraten, die zur Ausbildung eines stabilen Steuerwesens Anlaß gaben, also von regelmäßig wiederkehrenden Auflagen und Ab gaben erst von dieser Zeit an die Rede sein kann, und weil von jetzt an die Frage entstehen mußte, wem das Recht der Bewil ligung und Erhebung dieser Auflagen oder Steuern zustand? Nach unserer Darstellung wird sich Zeigen, was von der Kenntniß, Wahrheitsliebe
und von dem Patriotismus Derjenigen Zu halten sei, welche das Recht der Steuerbewilligung der alten Tiroler Stände in das Gebiet der Fabeln verweisen. Im Jahre 157Z berief der Erzherzog Ferdinand einen offenen Landtag nach Innsbruck, hauptsächlich zu dem Zwecke, um Stifter und Stände dahin zu bringen, daß sie Zur Tilgung der bis an's Unerschwingliche angewachsenen Cameralschulden hilfreiche Hand bieten sollten. Gehäuft hatten sich diese Schulben Zu einen: gro ßen Theile schon unter dem Vater des Erzherzogs
, unter Kaiser Ferdinand I. Schon er war theils durch die langen und schweren Kriege, welche er gegen die Türken und die Zapolyanische Oppo sitionspartei in Ungarn, gegen die schmalkaldischen Bundesfürsten in Deutschland, gegen die in Aufruhr gcrathenen Böhmen und Zur Wiedereroberung der Veste Ehrenberg führen mußte, theils durch die Kosten der Instandhaltung der Schwazer Bergwerke, der Hofhaltung feiner Töchter in Innsbruck und der Erhaltung der Regierung daselbst, gmöthigt worden, die Kammergüier
Zu verpfänden und mit Schulden niehr zu belasten, als sie Zu ertra gen vermochten. Unter dem Erzherzoge Ferdinand hatten diese Schulden nicht ab-, fondern zugenommen. Darum wendete sich dieser bereits 1569 auf dem Landtage zu Bozen an Stifte und