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Bücher
Jahr:
1870
¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
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Seite 8 von 63
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl. des Vereins
Umfang: 60 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 3.698
Intern-ID: 191767
des Erzherzogs Ferdinand, Gemahls der Philippine Welser (1564—1595), weil unter diesem Fürsten Verhältnisse eintraten, die zur Ausbildung eines stabilen Steuerwesens Anlaß gaben, also von regelmäßig wiederkehrenden Auflagen und Ab gaben erst von dieser Zeit an die Rede sein kann, und weil von jetzt an die Frage entstehen mußte, wem das Recht der Bewil ligung und Erhebung dieser Auflagen oder Steuern zustand? Nach unserer Darstellung wird sich Zeigen, was von der Kenntniß, Wahrheitsliebe

und von dem Patriotismus Derjenigen Zu halten sei, welche das Recht der Steuerbewilligung der alten Tiroler Stände in das Gebiet der Fabeln verweisen. Im Jahre 157Z berief der Erzherzog Ferdinand einen offenen Landtag nach Innsbruck, hauptsächlich zu dem Zwecke, um Stifter und Stände dahin zu bringen, daß sie Zur Tilgung der bis an's Unerschwingliche angewachsenen Cameralschulden hilfreiche Hand bieten sollten. Gehäuft hatten sich diese Schulben Zu einen: gro ßen Theile schon unter dem Vater des Erzherzogs

, unter Kaiser Ferdinand I. Schon er war theils durch die langen und schweren Kriege, welche er gegen die Türken und die Zapolyanische Oppo sitionspartei in Ungarn, gegen die schmalkaldischen Bundesfürsten in Deutschland, gegen die in Aufruhr gcrathenen Böhmen und Zur Wiedereroberung der Veste Ehrenberg führen mußte, theils durch die Kosten der Instandhaltung der Schwazer Bergwerke, der Hofhaltung feiner Töchter in Innsbruck und der Erhaltung der Regierung daselbst, gmöthigt worden, die Kammergüier

Zu verpfänden und mit Schulden niehr zu belasten, als sie Zu ertra gen vermochten. Unter dem Erzherzoge Ferdinand hatten diese Schulden nicht ab-, fondern zugenommen. Darum wendete sich dieser bereits 1569 auf dem Landtage zu Bozen an Stifte und

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Bücher
Jahr:
1870
¬Das¬ Steuerbewilligungs-Recht der alten Stände Tirols.- (Flugblatt des katholisch-konservativen Volksvereins von Bozen und Umgebung ; Jg. 1, [Nr.] 5/6)
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Seite 9 von 63
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Bozen
Verlag: Selbstverl. des Vereins
Umfang: 60 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: In Fraktur
Signatur: II 3.698
Intern-ID: 191767
schon unter Ferdinand I, und da mals gewiß nicht zum ersten Male, sich das Recht gewahrt, daß ohne ihre Zustimmung und Bewilligung Beiträge des Landes nicht in Anspruch genommen werden durften; sie hatten selbst über die Verwendung der bewilligten Hilfen, wie man die von den Ständen gewährten Beiträge zu nennen pflegte, ein Wort mit gesprochen. So hatten die Stände, als die sandesfürstlichen For derungen um außerordentliche Hilfen sich fort und fort mehrten, auf dem Landtage zu Bozen 1536 erklärt

, daß die Steuern, d. h. die bewilligten Beiträge nur auf die Hofhaltung der königlichen Kinder Zu Innsbruck, welche überdies auf Verlangen der Stände reformirt und eingeschränkt werden sollte, wie dies Ferdinand mit seinen! eigenen Hoswesen gleicherweise that; ferner auf die Negie rung im Lande „Zur Vollstreckung der Justitien' und auf die Er haltung des Bergwerkes zu Schwaz verwendet, und daß auf die Kammergüter nicht weiter gegriffen, d. h. sie,nicht mehr verpfän det und belastet werden sollten. Als König

Ferdinand im Jahre 1538 mandatweise Hilfe aus Tirol verlangte, erwiderte ihm seine Regierung aus Innsbruck, daß sie sich nicht für befugt halte, in Betreff dieser Hilfe ohne Zustimmung der Stände etwas Zu verfügen, denn die Landschaft habe ihr „lauter unter die

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