¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
, daß Herr Paulus vom Ketzer Gregorius, beni er traute, sich täuschen ließ. Er versprach, wie man aus seinen Briefen ersieht, daß der Doge die Ehre und den Stand seines Bruders Sigmund wie seine eigene wahren werde. Das ist jene Milde, deren er so oft erwähnte, deren Folgen jetzt zu Tage liegen; denn was wir um dieser Ehre- und Standes-Wahrung willen in Bezug auf die drei Schlößer, auf Taufers, auf die Restitution erfahren haben, werden wir auch in Bezug auf die Absolution und Bnße erfahren. Deßwcgm
folgen diese Uebel, weil man nicht mit Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern mit Heuchelei vorging. Denn sobald Sigmund sah, daß Herr Paulus Briefe an ihn brachte, als wäre er nie excommnnmert worden, und daß der Doge ihn den dnrchlauch- tigsten Herzog und Bruder nannte, und Paulus selbst mit dm Excommuni- eierten in und außer dem Gottesdienste verkehrte ies Versprechungen machte. Virgen und Kalè) zu gegenseitigem Schutze wider Angriffe und zu rechtlicher Austragung ihrer und ihrer Unterthanen
Streitigkeiten. „Sollte, heißt es unter Anderem, sich der Fall ereignen, daß wir beide oder einer von uns wider Recht bekriegt würden in den obgenannten Landen, so sollte sich der »»gerecht Angegriffene gegen den Angreifer zu Recht erbieten. Nimmt dieser daß Rechtbot nicht, an, so sollen beide, Sigmund und Leonhard, mit aller Macht einander beistehen, und in einem solchen Kriege soll kein Friede geschloßen werden, ohne den andern Verbündeten einzuschließen.' (Vollständige Urkunde bei Brandis: Gesch
. der Landeshauptleute :c. p. 255.) Bei der Festsetzung dieses Ver- tragèpuiìkteè mochte den Contrahcnten allerdings Cufanug vorschweben. — Am 23. October 1462 kamen hieraus Herzog Sigmund und Graf Leonhard in Briren zusammen, und schloßen einen Erb- vertrag, 'in welchem Herzog Sigmund dem Grasen von Görz die Herrschaften und Gerichte Tauferö und VelturnS nebst einer Summe von 10 000 Ducaten; dieser hingegen! wenn er ohne männliche Leibeserben abgehen sollte, dem Herzoge Sigmund und dessen männlichen Leibeöerben