¬Die¬ Entstehung und Ausbildung der socialen Stände und ihrer Rechtsverhältnisse in Tirol : von der Völkerwanderung bis zum XV. Jahrhundert.- (Geschichte der landständischen Verfassung Tirols ; Bd. 1)
von Anget: „niemant soll auf meiner Frauen (v. Chiemsee) gutem, es sein Dörfer, höf, hüben ha in ge main einvohen*; — so Weer p. 178; — Gnadenwald p. 195: niemand soll sich der gemain unterwinden mit seinen oder zümern; — Ampas p. 230; Telves p. 221 verbietet sogar, bei der Herrschaft um einen „Infang* zu werben. *) Tirolische Weisthiimer p. 137 (Brandenberg) nr. 85. Unter dem Herzoge Sigmund, in der zweiten Hälfte des 15. Jahrh. nahm das Schwenden u. Brennen im den Waldungen, und das Hinfangen
zur Anlegung von Neurauten sehr überhand, zum Schaden des herzoglichen Wildhannes und der Saline in Hall. Sigmund erliess daher am 7. Juli 1449, an seinen Forstmeister Wilhelm Rainung den Befehd, alles Heu und Getreide, „so auf den Neurauten, die ettliche in ünsern Waiden in Ober- und Unterinnthal ohne Erlaubniss eingefangen haben, »gewachsen*, mit Gewalt wegzunehmen. Der Befehl erging weiter an alle Pfleger, Richter und Amtleute. (Sehatzareh. Lad. 180). Maurer ist geneigt, in solchen Uebergriffen