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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 165 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
mit dem Cardinal sich geeinigt habe, sie ihn daher nicht mehr schädigen sollen. fi ) Wir besitzen leider weder das vollständige Document noch andere Angaben, die uns über den eigentlichen Sachverhalt, über die Zeit und den Gegenstand des Streites und der Aussöhnung Beider Licht gewährten. Sehr wahrscheinlich war Cusanus bei Gelegenheit der Rückkehr des Herzogs nach Innsbruck gekommen, und hatte dort die Annäherung angebahnt. Ini Herbste befanden sich Sigmund und Cusanus in Bozen, und verständigten

sich da über viele sehr wichtige Dinge, wobei Sigmund eine auffallende Willfährigkeit an den Tag legte. Unter anderni wollte der Cardinal das Gericht Velturns wieder an das Hochstift einlösen, und Sigmund, der ihm früher bezüglich ähnlicher Wünsche Widerstand entgegengesetzt hatte, trug jetzt, 16. Sept., dem Pfandinhaber Erasmus v. Köstlan auf, dem Cardinal die Ablösung, sobald er sie vornehmen wollte, ohne Hindermß zu gestatten.'?) Das Gericht und die Herrschaft Velturns war Tirolisches Lehen, obwohl

zu lösen; doch bald kam es wieder an die Landesfürsten, und Herzog Friedrich verpfändete es 1433 an Hans Kalchgrnber und Leonhard Raffenegger. Neun Jahre später bewilligte der römische König Friedrich, als Vormund des Herzogs Sigmund, dem Erasmus von Köstlan die Herrschaft Velturns von den früher Genannten einzulösen, und dieser Erasmus erhielt nun, wie oben erwähnt, 1455 vom Herzoge Sigmund den modo fiet, postquam reversus est Dux ex Austria, et postquam audivero conrcnis.sc prineipes mittam ad vos

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 79 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
Fast gleichzeitig mit dieser feierlichen Verwahrung thaten die Nonnen einen zweiten nicht minder wichtigen Schritt. In ihren Zuschriften sowohl an den Herzog Sigmund als auch an dm Cardinal hatten sie wiederholt hervorgehoben, daß sie als ihren eigentlichen Schirmvogt nur den Landes- fürsten anerkennen. Sie konnten dies, wie schon oben bemerkt wurde 22 ), vom Standpunkte des Tatsächlichen mit vollem Rechte behaupten, nicht aber vom Standpunkte eines urkundlich erweisbaren Rechtes; denn bisher

war die Schirnwogtei des Stiftes dm Herzogen von Oesterreich als Landesfürsten von Tirol weder durch Wahl noch durch Vertrag übertragen worden; was sich daher gegen die Behauptung der Nonnen einwenden ließ, war leicht vor- auszusehen. Darum übertrug die Äbtissin Verena am 31. Juni, wohl auch aus dem Grunde, weil die Cnneberger am 24. vor dem Herzoge als Vogt und Herrn des Stiftes erscheinen sollten, die Schirnwogtei über Sonnenburg förmlich an Herzog Sigmund. Unter Hervorhebung der dein Herzoge Friedrich, Sigmunds

von Annenberg, den Brüdern Wigelois und Bernhard Gradner, dem Lichtensteiner und Degen Fuchs die tröstliche Versicherung des kräftigsten Schutzes. 23) Am 24. Juni sollte der vom Herzoge Sigmund den Ennebergern bestimmte Rechtstag zu Innsbruck gehalten werden. Sigmund ließ sich dabei durch den Hauptmann an der Etsch vertreten. Von Seite des Stiftes Sonnenburg erschienen als Bevollmächtigte Erasmus Burgstaller und Georg Ragant. Die Enneberger stellten sich nicht. Dafür kam ein Bote mit einem Zettel

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1861
¬Der¬ Streit des Cardinals Nicolaus von Cusa mit dem Herzoge Sigmund von Österreich als Grafen von Tirol : ein Bruchstück aus den Kämpfen der weltlichen und kirchlichen Gewalt nach dem Concilium von Basel
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Seite 253 von 831
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: XII, 384, 440 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Enth.: Bd. 1. Bd. 2. - In Fraktur
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; s.Streit
Signatur: 949
Intern-ID: 182723
und der Bischof von Chur durften daher nicht auf Forderungen eingehen, oder solche Anträge stellen, von denen sie wußten, daß Sigmund sie niemals genehmigen würde. Sie lehnten deßhalb das Begehren des Cardinals in Betreff der Ab- tretung Rodmecks, Gufidauns und Velturns als unannehmbar ab, griffen aber den von CusanuS ausgesprochenen Wunsch wegen Bürgschaft für seine Sicherheit und wegen Herstellung einer Einigung zwischen Brixen und Tirol auf und brachten Anträge in Vorschlag

, sie nicht unbilliger Weise zu beschweren, im Ge- richte Rodeneck Niemand gegen sie zu schützen, und dem Bischöfe, so oft er Hilfe verlange, mit Rath und That beizustehen., Der Inhaber von Rodeneck sollte ferner durch seinen Eid verpflichtet sein, den? Bischöfe, der Stadt und den Gotteshausleuten von Brixen feilen Kauf und die Nothdurft an Speise und anderem zugehen zu laßen. Hinwiederum sollten aber auch der Bischof und seine Angehörigen dasselbe den Leuten des Herzogs Sigmund sowohl zu Rodeneck als auch anderswo

zn Theil werden laßen. Desgleichen sollte ein jeder Bischof von Brixen dem Herzoge Sigmund und dessen Erben und Nachfolgern, den Grafen von Tirol, mit einem Eide geloben, Alles d'as, was der Inhaber von Rodàeck beni Bischöfe beschwören mußte, hinwieder sowohl dem Herzoge als auch beni Pfleger von Rodeneck, dein Gerichte und den Ge- richtsleuten daselbst, sowie deu übrigen Landen und Leuten der Grafschaft Tirol leisten und halten zu wollen. Hinsichtlich Gufidauns sollte es ganz so gehalten

werden/ wie mit Rodeneck. Endlich sollten die Pfleger von Ro deneck, Gnfidaun und Velturns, Caspar von Gufidcmn, Jakob von Thun und Erasmus Wenzl und deren Richter für sich und die Gerichtsleute ihrer Verwesung schwören müssen, die Sicherheit, welche Herzog Sigmund dem Cardinal urkundlich verbürgen würde, zu achten und dawider nicht zu handeln. Was andere Streitigkeiten zwischen dein Herzoge und dein Cardinal be- treffe, so sollten sie entweder auf einen« eigenen Tage ihre Erledigung finden

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Bücher
Kategorie:
Geschichte , Religion, Theologie
Jahr:
1851
Regesten und urkundliche Daten über das Verhältniss des Cardinals Nicolaus von Cusa, als Bischof von Brixen, zum Herzoge Sigmund von Oesterreich und zu dem Benedictiner-Nonnen-Münster Sonnenburg im Pusterthale : von 1018 - 1465
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Seite 15 von 42
Autor: Jäger, Albert / von Albert Jäger
Ort: Wien
Umfang: 40 S.
Sprache: Deutsch
Anmerkungen: Aus: Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen ; 7,1/2
Schlagwort: p.Nikolaus <von Kues> ; c.Sonnenburg <Sankt Lorenzen, Pustertal> / Kloster ; f.Regest ; <br />p.Nikolaus <von Kues> ; p.Sigmund <Österreich, Erzherzog> ; f.Regest
Signatur: II 102.980
Intern-ID: 272560
lì 1455, 29, März. Snnnenburg. Die Nonnen fob Sonnenbiirg bitten den Herzog Sig mund dringend*! turi Raili, wie sie dem Cardinal auf sein Monitor vom 22. März ant worten sollen. Jilissiv-Bueh [i. 234. 1455, 1» April- Innsbruck, Herzog- Sigmund verbietet dem Cardinal Cusanus, sich in die Temporalien des Stiftes Sonnesbnrg zu mischen, „bogern wir von Ewr Freund schaft mit Ernst, das Ir Euch darin, was weltlich Emter oder Sachen des Gótshaus an trifft , in ewrem Fiirnemen nicht untersteht

das vielleicht zu wenig; sie erbiethen sich aber es auf den Ausspruch des Herzogs Sigmund and seiner Räthe, oder auf den Aus sprach des Bischofs von Tricnt und seiner Räthe ankommen zu lassen ; was dies® er kennten, wollten sie bereitwilligst erfüllen.') Missiv-Buch p. 235, 1455. Brixen. Der Cardinal Cusanus schickt neuerdings den von Freiberg nach Sonnenburg, wieder mit der Aufforderung an die Nonnen, ein versiegeltes Erklären ab zugeben, wie solches früher verlangt worden sei, wo nicht, „so llten

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