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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 325 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
, andere Herren später auf die Gerichtsherrlich keit verzichteten, weil sie die Kosten für die Anstellung eines geprüften Richters nicht mehr tragen wollten oder konnten. In den westlichen Provinzen wurden nach der Restauration der österreichischen Herrschaft als Gerichte erster Ins t a n z in Oberösterreich und Salzburg Pfleg gerichte, in Tirol und Vorarlberg Landgerichte, in den illyrischen Gebieten Bezirkscommissariate und in Dalmatien wie den italienischen Provinzen Präturen eingerichtet

und diesen auch die politische Verwaltung und die Steueradministration übertragen. In diesen Provinzen traten ferner an die Stelle der früheren Land rechte „Stadt- und Landrechte' (in Linz, Salzburg, Innsbruck Klagenfnrt. Laibach. Görz, Triest und Rovigno, Trient und Fiume), welche nicht bloß wie jene die Civilgerichtsbarkeit über den Adel und die Geist lichkeit ihres Landes, sondern auch die gesammte Oriminalgerichtsbarkeit in ihrem Lande oder Kreise und die Civiljurisdiction über die betreffende Stadt übten. Endlich

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