Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Autor:
Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort:
Wien [u.a.]
Verlag:
Tempsky
Umfang:
372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache:
Deutsch
Schlagwort:
g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur:
II A-19.074
Intern-ID:
75617
OOl OOi Provinzen (in dem aber aus Böhmen und Galizien keine Vertreter erschienen waren), der vom 10. bis 17. April in Wien tagte, nahm die Provinzial- stände nicht zum Ausgangspunkte der neuen Verfassungsentwicklung, sondern sprach sich, ohne das Eecht der Krone auf Octroyierung der Verfassung zu bestreiten, für eine aus der Volkswahl hervorgehende Reichs vertretung aus. Dieselbe sollte aus zwei Kammern bestehen und die Mit glieder der ersten aus den höchstbesteuerten Grundbesitzern
der einzelnen Provinzen, die der zweiten auf Grund eines sehr niedrigen Census gewählt werden. Bedeutungsvoll für die Verfassungsfrage inusste es übrigens werden, dass die Regierung den böhmischen Stünden gegenüber, welche bereits vor Ausbrach der Revolution (11. März) ihre autonomistiscben Forderungen in einer Adresse (Wenzelsbad-Adresse) formuliert hatten, nachdem diese dann von neuem in noch erweiterter Form vorgebracht worden waren, durch Cabinetsschreiben vom 8. April bedeutsame Con- cessionen machte
'. Aber außer den zum deutschen Bunde gehörigen Provinzen wurden nur Dalmatien und Galizien unter den Ländern aufgezählt, für welche die Verfassung gelten sollte, Lombardo-Venetien und die ungarischen Länder stillschweigend übergangen. Der Reichstag sollte aus zwei Kammern, dem „Senat' und der „Kammer der Abgeordneten', der „Senat' aus den Prinzen des kaiser lichen Hauses nach vollendetem 24. Jahre, aus den vom Kaiser auf Lebens zeit ernannten und aus 150 von den bedeutendsten Grundbesitzern für die Dauer