10 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_140_object_4352505.png
Seite 140 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
neuerdings entthront und Wazuls ältester Sohn Andreas I. als König anerkannt. Auch fortan wurde Ungarn häufig durch Thron kämpfe heimgesucht, indem verschiedene Glieder des Hauses der Är päden sich die Regierung streitig machten. Die zweifache Grundlage der Thronfolgeordnung in Ungarn, das Erbrecht der Dynastie und das Wahl recht der Nation, brachte es wiederholt mit sich, dass die Brüder dem Sohn des Königs an Rechten vorgiengen 1 ). Erst als Andreas II. 1205 den minderjährigen Sohn seines älteren

Bruders Em er ich der Krone be raubt hatte, fanden die Thronstreitigkeiten ein Ende, weil Andreas selbst (1205—1235), Bela IV. (1235—1270) und Stephan V. (1270—1272) alle nur einen Sohn hinterließen. 2 ) m Stephans V. Sohn Ladislaus IV., der 1290 ermordet wurde, war kinderlos und vom Stamme der Ärpäden nur noch ein männlicher Spross vorhanden. Andreas, der Sohn Stephans, den Andreas' II. Witwe Beatrix *) Bü cling er, Ein Buck ungarischer Geschichte (1058'—1100), S. 96 ff. Im allgemeinen vgl

. für die Zeit von 1038—1205 meine „Geschichte Österreichs', 1, 183 bis 20G und 317—379. ®) Stammtafel der späteren Ärpäden und ihrer Versclrwägerung.*) Itela irr. Kg, 1174—1196 Emmerich Andreas II. Constanze t 1240 K. 1196—1104 K. 1205—1239 Gem. Pr. Ottokar I. v. Böhmen. Ladislaus ni. Itela IV. Stephan X 2. Gem. Tommasina Morosini K 1204—1205 K. 1235—1270 v. Venedig Stefan V. Anna Elisabeth Andreas III. K. 1270—1272 Gem. Kastislav Gem. Heinrich IL 1290—1301 v. Halitsch Hg, v. Baiern (Mannesstamm erloschen

1
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_141_object_4352508.png
Seite 141 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
Croatiens, später auch von mehreren Bisehöfen und Magnaten Ungarns anerkannt. Jedoch behauptete sich Andreas III. bis zu seinem Tode 14. Jänner 1801. *) •Jetzt gab es nnr noch Verwandte von weiblicher Seite, nämlich Andreas' III. Tochter Elisabeth, Karl Robert, den Enkel einer Tochter, Wenzel II. von Böhmen, durch seine Mutter Kunigunde Enkel einer Schwester, und Herzog Otto von Baiern, den Sohn einer Schwester Stephans V. Die Anhänger des Hauses Anjou hielten auch jetzt am Erbrechte der Königin Maria

arbitrio non perfertur, (und vorher:) regina Sicilie (Maria) sicut primogeniture ius obtinens dare memorie Stephani regis Ungariii pair is sui in eodem regno pr o pin qui or est successor et heres quondam Ladislao regi Un (/arie fratri suo sagt Papst Boni faz Vili, in der Bulle „Spectator omnium' ap. Tb einer Mon. Hung. 1, 398. 3 ) Dieser zählt auch seine Regierungsjahre nicht von seiner Krönung am 27. Au gust 1301. oder von seiner kurz vorher erfolgten Wahl, sondern offenbar vom Tode Andreas III

2
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_148_object_4352528.png
Seite 148 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
. 2. Die „golden© Bulle' Andreas' II. und die Gesetzgebung unter den letzten Arpäden. Unter den Nachfolgern Colomans bis zum Anfange des 13. Jahr hunderts scheint die Gesetzgebung vollständig geruht zu haben. Auch die königliche Gewalt wurde infolge der häufigen Thronstreitigkeiten geschwächt, während sieh die Macht und der Einfluss der geist lichen und weltlichen Großen und Barone 2 ) immer mehr hob und diese nicht bloß ausgedehnte Besitzungen, sondern auch manche Hoheitsrechte, Zölle

u. s. w,, an sich brachten. Noch mehr war dies unter dem schwachen Könige Andreas II. (1205—1235) der Fall, unter dem zugleich infolge eines Kreuzzuges und anderer Kriege, wie der Schenkung von Burgen, Gütern, Einkünften, ja ganzen Comitaten an Barone und Kitter die Finanzen vollständig zerrüttet wurden. Durch die Begünstigung der Großen, nament lich die Vergabung der Burgen und ihrer Güter waren der niedere Adel und die Burgmannen erbittert, weil sie Gefahr liefen, von jenen unter drückt und ihrer Güter beraubt

3
Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/75617/75617_150_object_4352534.png
Seite 150 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
durch einen anderen zu bitten. Dagegen war die Einräumung des Widerstands rechtes an den Adel bei Verletzung der Freiheiten durch den König weg gelassen und dafür verfügt, dass in diesem Falle der Erzbisehof von Gran das Recht haben sollte, über den König den Bann zu verhängen. Doch haben später die Ungarn die ursprünglichen Bestimmungen vom Jahre 1222, nicht diese Abänderung als das Grundgesetz ihres Reiches angesehen. Unter Andreas' II. Nachfolger Bela IV. (1235—1270) wurde die Macht des Adels besonders

und über Güter von Adeligen, die ohne Erben mit Tod abgiengen, nur nach Anhörung ihrer Verwandten und im Beisein der Reichsbarone verfügen dürfen. Es verstärkte den Einfluss des niederen Adels gegenüber den doch mehr vom Könige abhängigen Magnaten, dass bestimmt wurde, es sollten bei den jährlichen Reic hsver Sammlungen in Stuhlweißenburg nicht bloß die Barone und Bischöfe, sondern auch zwei oder drei Adelige aus jedem Comitate erscheinen. Andreas III. musste nach seiner Erhebung auf den ungarischen Thron

4